Alles anzeigenDu schreibst es zwar etwas komisch, aber ich denke du meinst das selbe ...
Stehen in der COC oder einer ABE einer Felge keine 235er für das Fahrzeug, so darf man diese Größe nicht montieren.
Es wäre natürlich schön wenn dem so wäre. Dann könnte ich demnächst auch die 235/50/18 im Sommer fahren ...
Der Reifen gehört schon zum Fahrwerk. Sie verändern das Fahrverhalten. Auch könnten sich Dinge wie Freigängigkeit negativ verändern. Deshalb benötigt er auch eine Freigabe. Die hat er auch über die COC oder einer ABE der Felge.
Welche Reifenbreite auf welcher Radbreite montiert werden kann/darf ist genormt; da braucht es keiner zusätzlichen "Freigabe" per ABE/COC
Wenn die Reifenbreiten (in der Regel alle) zusätzlich in der ABE des Rades auftauchen, dann nur zum Vermerk von Auflagen wie Schneekettenfreigabe, die die grundsätzliche Zulässigkeit aber nicht aufheben können. Der Ausschluss von nach der Rad/Reifen Reihung zulässigen Reifenbreiten z.B. nach Motorleistung ist unzulässig
Der Reifen braucht zwindend einzig die E/ECE Freigabe. Wenn ein Reifen wegen seiner Grösse die Freigängigkeit verändert, dann hat der Hersteller bei der Entwicklung schlicht geschlafen und wahrscheinlich mit einem falschen Radmodell gearbeitet. Diese Radmodelle sind ein Konstruktionselement, das den grösstmöglichen Raum einer Rad/Reifen Kombination simuliert.