Gesetzliche Grundlagen für zulässige Bereifungen an Kraftfahrzeugen


  • Welche Reifenbreite auf welcher Radbreite montiert werden kann/darf ist genormt; da braucht es keiner zusätzlichen "Freigabe" per ABE/COC


    Wenn die Reifenbreiten (in der Regel alle) zusätzlich in der ABE des Rades auftauchen, dann nur zum Vermerk von Auflagen wie Schneekettenfreigabe, die die grundsätzliche Zulässigkeit aber nicht aufheben können. Der Ausschluss von nach der Rad/Reifen Reihung zulässigen Reifenbreiten z.B. nach Motorleistung ist unzulässig



    Der Reifen braucht zwindend einzig die E/ECE Freigabe. Wenn ein Reifen wegen seiner Grösse die Freigängigkeit verändert, dann hat der Hersteller bei der Entwicklung schlicht geschlafen und wahrscheinlich mit einem falschen Radmodell gearbeitet. Diese Radmodelle sind ein Konstruktionselement, das den grösstmöglichen Raum einer Rad/Reifen Kombination simuliert.

    schöne Grüsse
    Thomas

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    Opel Mokka, INNOVATION,1.6 CDTI, 6-Gang-Schaltgetriebe
    Platin Anthrazit
    ; Leder Dunkelgr./Schwarz ; LM-Rad 7 J x 18, 10-Speichen ; Rückfahrkamera ; DAB+ ; Schmutzfänger ; Ladekantenabdeckung ; Climair Windabweiser
    Bestellt: 9. April 2015 Lieferdatum: 28kW 25kW Übergabe: 6. Juli


  • Da steht doch aber das es unerheblich ist, welche Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung steht! ;)


    Dann schau mal von wann das Schreiben ist!
    Damit wird die Bindung bestimmter Reifen(marken) an das Fahrzeug aufgehoben.

    Ich hab mal was in deinem Zitat hervorgehoben.
    Außerdem mag ich jetzt nicht mehr schreiben in dem Thema, es könnte unendlich werden ^^


    EDIT: Reifen sind Zubehör! Sowas habe ich ja noch nie gehört :D ?(

    Ich wünsche eine crash- und pannenfreie Fahrt!


    Seit 27.04.2016 wieder Opel Cascadafahrer
    19.05.15 bestellt: Mokka Edition 1.4 Automatik, Schnee Weiß, Premium-Paket-Leder schwarz, 19" LM-Rad 5 Doppelspeichen Schwarz glanzlackiert, Quickheat, Reserverad, Bose Sound, DAB+, Navi 950, Rückfahrkamera, Schiebedach, AFL+, Wärmeschutzverglasung (trotzdem die Scheiben foliert), Blendstreifen, Laderaumwanne, Gummifußmatten, 1 Satz M+S Räder auf 16" Borbet F schwarz, OPC Line, Marderschutz, Windabweiser vorne, FMS-Komplettanlage, Mittelarmlehne, kurze Antenne. Tag der Übergabe: 14.10.2015.

  • Es geht hier um Reifenvorgaben. Beispiel Mercedes: Dort stand in der Zulassung für die Reifendimension: 205/45/16 MO. MO bedeutet: Mercedes Originalteil. Den gab es nur von Continental. Diese Einschränkung ist aber nicht statthaft. Somit hinfällig. Ich kann also jeden 205/45/16 fahren.

    Mehr sagt das alles nicht aus, so ist es :thumbup:


    Jetzt bin ich wirklich raus ^^

    Ich wünsche eine crash- und pannenfreie Fahrt!


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  • Siehe den 1,6 CDTI : Wo die COC völlig geändert wurde nur um EURO 6 zu erreichen.



    Irgendwie komme ich mir da vor wie bei VW, wenn die Erfüllung der Abgasgrenzwerte nach EURO6 von der Reifenbreite abhängen soll



    Zitat

    Denke kein TÜV-Prüfer wird ohne eine entsprechende COC oder ABE, die die Reifen freigibt, ein Lächeln auf die Lippen bekommen wenn Du da vorfährst ;) :schr:


    Wenn mir ein Prüfer mal etwas eingetragen/freigegeben hat, dann höchstens das Sonderrad und evtl. im Zusammenhang die Tieferlegung ........ aber niemals die Reifen


    Gerd

    schöne Grüsse
    Thomas

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    Einmal editiert, zuletzt von Mr._Bean ()

  • schöne Grüsse
    Thomas

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    Einmal editiert, zuletzt von Fox757 ()

  • Reifenwahl - Die richtigen Fahrzeug Reifen finden: http://www.kfztech.de/kfztechn…erk/reifen/reifenwahl.htm


    Zitat

    Die montierte Reifengröße vorne/hinten muss natürlich mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen (im „alten“ Fahrzeugschein unter Ziffer 20 ff, in der „Zulassungsbescheinigung“ unter Ziffer 15, wobei dort Sondergrößen nicht immer eingetragen sind). Die Größen dürfen untereinander nicht unterschiedlich sein.


    Die Tragfähigkeit kann aber anders als in den Papieren sein:


    Zitat

    Zudem muss die maximale Tragfähigkeit jedes Reifens, der an einem Pkw montiert wird, für die Achse mit der höchsten Belastung mindestens der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen höchsten Achslast entsprechen. Diese findet sich im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 16 und in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 7.1-7.3.


    Und auch der Geschwindigkeitsindex kann sich unterscheiden:


    Zitat

    Weist die Zulassungsbescheinigung eine Kfz-Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h aus, müssen die Reifen am Fahrzeug mindestens 189 km/h aushalten, was dem Geschwindigkeitsindex T (= Höchstgeschwindigkeit 190 km/h) oder höher (U, H, VR, V, ZR, W oder Y) entspricht.

  • Ich bin dann mal raus hier :bye: .


    Denn meine 215/65/16 werden von Opel freigegeben. Das ist was ich wollte :thumbup:


    Gerd

    3 Mal editiert, zuletzt von Gerd ()

  • Reifenwahl - Die richtigen Fahrzeug Reifen finden: http://www.kfztech.de/kfztechn…erk/reifen/reifenwahl.htm

    Das ist das Ganze in sehr ausführlich.
    Die Seite hebt sich aber wohltuend von der Mehrzahl dessen ab, was sonst im Internet so über das Thema verbreitet wird.


    Entscheidend ist aber, dass auch da ganz klar auf die rechtliche Situation in Zusammenhang mit EU-Richtlinie 92/23/EWG und E/EWE Typgenehmigung hingewiesen wird, und Zulassungsbescheinigung, ABE und COC eben nicht die Bibel sind.

    schöne Grüsse
    Thomas

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  • Jo, das steht aber natürlich das die Reifendimensionen nicht anders als in drr COC oder in einer zur Felge gehörenden ABE oder einem Gutachten sein darf.


    Einzig die Traglast darf so gewählt werden das sie über der halben Achslast liegt und der Geschwindigkeitsindex darf so gewählt werden das er 9km/h über der angegebenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt. Unten fett hervorgehoben ...


    Quelle: http://www.mokka-forum.de/inde…orm=PostAdd&threadID=3313


    [quote][Blockierte Grafik: http://abload.de/img/reifen-11zqsd0.jpg]


    Kennungen und Maßeinheiten


    1: Reifenbreite in mm
    2: Verhältnis Reifenhöhe zu Reifenbreite in %
    3: Bauart des Reifens. R steht für Radialreifen.
    4: Felgendurchmesser in Zoll
    5: Kennzahl für die Reifentragfähigkeit (z.B. 91 = 615 kg). Tragfähigkeits - Tabelle s.Unten.
    6: Geschwindigkeits - Index. Geschwindigkeits - Tabelle dazu s. Unten.
    7: Hersteller - und Profilbezeichnung
    8: DOT (Department of Transportation) - Bezeichnung des Herstellungsdatums, z.B. 0804 bedeutet, dass der Reifen wurde in 8 KW Jahr 2004 produziert
    9: Tubeless (Schlauchloser Reifen)
    10: M+S (Mud + Snow) steht für Matsch + Schnee. M+S sind immer Winter - oder Ganzjahresreifen.
    [quote]

  • http://www.atu.de/pages/shop/reifen/reifen-abc.html


    Zitat

    ABE: Abkürzung für „Allgemeine Betriebserlaubnis“. Die ABE wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgestellt. Autoteile, z.B. Alufelgen, die eine ABE besitzen, dürfen an die Fahrzeuge angebaut werden, die in der ABE genannt sind, ohne dass die Betriebserlaubnis erlischt. Die ABE muss im Fahrzeug immer mitgeführt werden. Die Allgemeine Betriebserlaubnis besteht aus einem Schreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und einem Gutachten zur ABE nach § 22 (Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile). Eine ABE ist in der Regel nicht eintragungspflichtig, es sei denn, im Gutachten zur ABE sind Auflagen enthalten, welche eventuelle Nacharbeiten am Fahrzeug beinhalten, die von einem Sachverständigen überprüft werden müssen.


    Des Weiteren muss jede Felge mit einem vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Typenzeichen (KBA-Nummer) versehen sein. Die KBA-Nummer gibt Auskunft über Felgentyp, Felgendesign und die Größe des Rades.