Nachricht von "media.gm.com"
Rüsselsheim. Opel hat heute im Beisein des TÜV Hessen einen Zafira mit 1,6-Liter-Dieselmotor einer Abgasmessung auf einem Vier-Rollen-Prüfstand unterzogen, bei welcher die Hinterräder betrieben werden ...
TÜV Hessen bestätigt: Abgaswerte des Opel Zafira gesetzeskonform
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Na das ist doch schon mal eine gute Nachricht jetzt sind auch die letzten Zweifel aus den Weg geräumt.
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Spekulation on:
Und warum wird ausdrücklich betont, dass der Test auf einem 4Rollen Prüfstand durchgeführt wurde,
bei welchem die Hinterräder betrieben werden?Was ist auf einem 2 Rollenprüfstand, wo nur die Vorderräder betrieben werden?
Wie sehen dann die Emissionswerte aus?Spekulation off:
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Spekulation on:
Und warum wird ausdrücklich betont, dass der Test auf einem 4Rollen Prüfstand durchgeführt wurde,
bei welchem die Hinterräder betrieben werden?Was ist auf einem 2 Rollenprüfstand, wo nur die Vorderräder betrieben werden?
Wie sehen dann die Emissionswerte aus?Spekulation off:
Das ist keinerlei Spekulation, sondern das Thema schlechthin.
Die DUH (Deutsche Umwelthilfe) hat den offiziellen Test-Prüfzyklus (NEDC) wie zulässig mit drehenden Antriebsrädern gefahren ..... und alles war ok
Wenn alle Räder drehten, sind in allen Fällen die zulässigen NOx Werte überschritten worden .... oh Wunder
Weiterhin besteht der Verdacht, dass über die Motorsoftware die (vorgeschriebenen) Warnanzeigen für die Nachfüllung des AdBlue Behälters unzulässig beeinflusst werden ..... und es in der Folge wegen fehlendem AbBlue zu dauerhaft erhöhten Abgaswerten kommt.
Warum ausgerechnet der TÜV-Hessen - der Opel auch sonst Dinge bestätigt, die nach Gesetzeslage gar nicht vorgesehen sind - die Erfüllung der NOx Werte mit einem gar nicht gefordertem Prüfzyklus bestätigen soll, liegt doch auf der Hand.
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Na so ganz sauber scheint das wohl doch nicht zu sein:
ZitatBei den Messungen wurden dabei interessante Details festgestellt: Der Zafira stieß im offiziellen Prüfzyklus mit drehenden Hinterrädern in drei Tests jeweils zwei bis viermal mehr NOx aus als erlaubt. In drei weiteren Tests unter "normalen" Prüfstandbedingungen und damit nicht mitdrehenden Hinterrädern lagen hingegen die NOx-Werte jeweils unter dem vorgeschriebenen Grenzwert von 80 mg/km. Die Experten an der FH erläutern: "Die Messresultate zeigen, dass das Fahrzeug sich anders verhält, wenn der Rollenprüfstand im 4- oder 2-Rad Modus betrieben wird."
Quelle: heise.de
http://www.heise.de/newsticker…uliert-haben-2853995.html