Hallo zusammen,
ich möchte das Verhalten von Fahrzeugführern gegenüber Kolonnen mal wieder auffrischen, dazu
ein Zitat aus der ADAC Motorwelt Heft 11 November 2015:
"Woran erkenne ich eine Kolonne?
Ein "geschlossener Verband" (so heißt das amtlich) muss laut Straßenverkehrsordnung "als solcher deutlich erkennbar"
sein. Öffentliche Hilfe- und Rettungsorganisationen halten sich meist an eine Bundeswehr-Vorschrift: Alle Fahrzeuge bis auf das letzte führen auf der
Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug hingegen trägt eine grüne Flagge, es kann zusätzlich mit gelben Blinklicht oder einer Warntafel ausgestattet sein.
Blaulicht auf den Fahrzeugen (sofern vorhanden) darf eingeschaltet sein. Polizei-Konvois verzichten meist auf Flaggen, sind aber durch ihr uniformes Aussehen erkennbar.
Welche Rechte hat so ein Verband?
Verkehrsrechtlich gilt er als ein Fahrzeug. Ein geschlossener Verband darf also komplett bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzug sie noch bei Grün geschafft hat.
Auch im Kreisverkehr, am Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reißverschlussverfahren gilt: Ein Unterbrechen der Kolonne durch "Reinrutschen" ist nicht erlaubt.
l g Grüße
und allzeit gute Fahrt.