Also, jetzt mal meine aktuellste Auskunft zu diesem Fall: (Eigentlich wollte ich damit warten, bis... lest selbst)
Opel sagte gegenüber unserem SFOH, es sein kein Mangel.
"Es wird mechanisch/technisch nicht geändert werden, weil man auch bei einem Schaltgetriebe einen Gang einlegen müsse, bevor man den Wagen abstellt. - Jedoch wird die Betriebsanleitung (im Punkt zur P-Stellung) geändert. Für die neuen Fahrzeuge gibt es bereits die neue Betriebsanleitung. Die Inhaber bereits ausgelieferter Fahrzeuge bekommen ein Einlegeblatt zur Betriebsanleitung."
Soviel von unserem SFOH zu diesem Thema...
Wenn die Einlegeblätter kämen, müsse man für deren Erhalt unterschreiben.
Aus Sicht des TÜVS sei es kein Mangel.
Ein TÜV Mangel wäre nur, wenn das Auto entgegen der Anleitung in einer anderen Stellung als "P" oder "N" gestartet werden könnte.
Und das ist nicht der Fall.
Sobald die Einlegeblätter da sein werden, werden wir dort nochmals vorstellig werden und wiederum den aktuellen Stand verkünden.
Natürlich könnte man nun eine Armada von Rechtsanwälten losschicken und versuchen, den technischen Austausch zu erwirken. Jedoch wird sich das nach unserer Ansicht nicht rechnen, zumal Opel sich dann auf "Druckfehler" bzw. "techn. Änderung, die dem Fortschritt dient"... rausreden wird. Und ehrlich gesagt: Nicht mal "rausreden", denn in der BA steht bereits, "daß nicht alle Spezifikationen zum Zeitpunkt der Drucklegung feststanden". Und schon allein damit wäre Opel "fein raus" und im Recht.
Wir sehen es persönlich so:
Nachdem wir ja jetzt über diesen "Umstand" - ob nun als "Mangel" oder "Feature" gesehen - informiert sind, für uns - zumal wir den Wagen generell in Stellung "P" abstellen (es ohne den Hinweis von anderen vermutlich nicht einmal gemerkt hätten) - das Thema nicht so brisant ist, um gegen Opel dagegen vorgehen zu wollen, legen wir es - zumindest nach Erhalt des Einlegeblatts - ad acta.
Das werden vermutlich viele aus dem Forum hier anders sehen... auch das ist verständlich.
Diese Leute mögen das tun, was sie tun müssen.
Wie gesagt, den aktuellen Stand nach Erhalt des Einlegeblattes geben wir...
LG Tina