Tatsächlich gibt es weiter leichten Ölverlust an der Ölwanne. Der Wagen muss nach dem Urlaub für zwei Tage in die Werkstatt. Da vor Ablauf der Garantiezeit ein Garantieauftrag erteilt wurde, kann die Ausführung der Arbeiten auch nach Ablauf der Garantie erfolgen. Schon ein bisschen ärgerlich wieder in die Werkstatt zu müssen und zwei Tage mit einer Leihgurke rumzufahren (gut, wenn es ein Cascada oder Insignia wird, will ich mal nicht meckern).
Ablauf der Garantiezeit & Feiertagsregelung
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Hier jetzt noch der finale Bericht. Die Bohne ging dann nach unserem Urlaub letzte Woche Mittwoch zum FOH. Wir bekamen einen flammneuen Corsa (immerhin mit Sitzheizung, Lenkradheizung, Regensensor etc.) als kostenloses Ersatzfahrzeug. Da der Wagen auch nach Neuverklebung der Ölwanne noch Öltropfen verlor, wurde wegen vermutlicher Haarrisse eine neue Ölwanne bestellt und eingebaut. Jetzt ist er wieder dicht. Die Reparatur dauerte dann aber drei statt zwei Tage. Gut, wir haben den Wagen dann erst wieder am Samstag abgeholt und sind mit dem Corsa rumgedüst. Laut Meister wird bei einer solchen Reparatur auch wieder neues Öl eingefüllt, also nicht das alte Öl aufgefangen und wieder genutzt. Da wir im Urlaub gut 3.000 km gefahren sind und die Prozentanzeige für den Ölwechsel schon auf 85 % runter war, komme ich auf jeden Fall bis zur nächsten Inspektion ohne vorherige Meldung eines fälligen Ölwechsels. Der FOH-Meister behauptete übrigens auch, dass die Anschlussgarantie bei einem reinen Ölverlust durch Undichtigkeit nicht zahlen würde. Bei der defekten Ölwanne vermutlich schon. Da bereits vor Ablauf der Garantie ein Garantieauftrag eingereicht wurde, ist die Reparatur auch nach Garantieablauf noch kostenfrei. Wobei ich nicht weiß, wie lange man mit der tatsächlichen Reparatur dann warten kann. Bei uns waren es vier Wochen, davon zwei Wochen über den Garantieablauf hinaus.