Guten Morgen,
vielleicht hatte schon einmal jemand das Thema bearbeitet und kann mir aus eigener Erfahrung sagen, wie es sich mit der 2-jährigen Neuwagengarantie in nachstehendem Beispiel verhält:
Zulassung PKW: 25.03.2014
Ablauf Garantie: 25.03.2016
Termin zur Inspektion wäre der 29.03.2015 (wegen Osterfeiertage vom 25.03.2016 - 28.03.2016
Nun fällt der 25.03.2016 auf einen Feiertag und der Opel-Händler behauptet, nur wenn spätestens bis zum 25.03.2016 die anstehende Inspektion gemacht würde, könnten eventuelle Fehler im Rahmen der Garantie abgewickelt werden, mit einem Tag Verspätung nur noch Kulanz und das wiederum ohne "Garantie". Um eventuellen Fragen vorzubeugen, ich komme erst wenige Stunden vor dem 25.03.2015 aus einem längerem Auslandsaufenthalt zurück und müsste demnach schon im Februar die Inspektion machen lassen, um den Anforderungen des Opel-Händlers zu entsprechen.
Ich habe die Frage bereits an das Opel-Info-Center adressiert, aber vielleicht hatte schon einmal jemand mit einem solchen oder ähnlichen Thema in der Vergangenheit zu tun gehabt.
Im täglichen Leben habe ich die Erfahrung gemacht, fällt ein Termin auf ein Wochenende oder Feiertag, dann gilt der nächstmögliche Arbeitstag! (Arbeitstage sind Montag - Freitag)