Auto beim Händler oder doch lieber Online kaufen?

  • Ist eine Möglichkeit, bestimmt.
    Doch wenn man Herrn Schulz im Brief stehen hat ist das nix anderes als wenn da Herr Dinnebier oder Herr Meyer drin steht.
    Und die lassen die Autos auch sechs Wochen lieber auf dem Hof.
    Soll ja vor übergabe nicht mehr kaputt gehen.


    Wäre für mich zu aufwendig diese Prozedur.
    LG
    Thomas

  • @ RUHE Und ja beim Wiederverkauf hast Du einbusen .


    Ich habe damals meinen KUGA über ein ATH gekauft mit gleichen Nachlass wie Online, aber das selbe Problem 6 Monate ATH Zulassung , nur das ich Ihn vom 1. Kilometer selber gefahren bin - ist alles verhandelbar.


    Aus Gründen des Erstbesitzes -- deswegen habe ich den Mokka als Erstbesitzer -- zwar keine Automatik ( dafür aber nachgerüstete Standheizung + Großer Dachspoiler ) aber auch nur unter 27.300,- Euronen bezahlt und das beim offiziellen Opel ATH !!! -- vieles ist verhandelbar --


    Ich habe sehr gute Erfahrungen wenn Service / Garantiearbeiten gemacht werden, wenn das Auto von dort gekauft wurde wo dann auch der Service stattfindet -


    Jeder soll doch dort kaufen wo er glaubt besser dran zu sein und seine Wünsche erfüllt sieht


    -- möchte daher mit diesem Beitrag nur sagen es geht auch ohne Onlinekauf Rabatte zu erzielen --

    Grüße aus Erfurt Arne-Henning
    Mokka X - 1,4 Benziner 4x4 Innovation , Lavarot mit Black Roof und schwarzen 18" Sommerrädern , einige Extras , nachgerüsteter großer Dachspoiler :thumbup: --- am 15.06.2018 beim FOH abgeholt
    Auch ich war 2015 beim Treffen in Suhl zu Gast

    3 Mal editiert, zuletzt von weinbaum ()

  • ...
    Ich habe sehr gute Erfahrungen wenn Service / Garantiearbeiten gemacht werden, wenn das Auto von dort gekauft wurde wo dann auch der Service stattfindet -
    ...


    Ich leider nicht! Der großen Kette ist es schnuppe!


    Jeder soll doch dort kaufen wo er glaubt besser dran zu sein und seine Wünsche erfüllt sieht


    Dies stimmt. Wenn es eine andere Marke -die ich davor hatte (kein adäquates Fahrzeug im Vergleich zum Mokka)- wäre , dann würde ich dort beim Händler kaufen, weil die Werkstatt klasse ist.

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.


    1,7 CDTI AT, Edition, Argonsilber, Stoff sw, Elektro, Komfort, Winter, Navi, Rückfahrkamera, Schiebedach, AHK, Reserverad, Quickheat

    Einmal editiert, zuletzt von Familievierfuss ()

  • Na ja, Kundendienst etc. Tralala hin oder her.


    Hier geht es doch in erster Linie um die "Eigentumsrechte"


    Wer im Brief steht, ist der Eigentümer > also hat Opelaner das Geld nicht mehr, und auch kein Auto.


    Er darf nur damit fahren!



    Opelaner schreibt nicht, ob er denn wenigstens den Brief zu Hause liegen hat.


    Falls das denn auch nicht der Fall sein sollte, könnte ich jedenfalls nicht ruhig schlafen!


    Einige € gespart oder nicht!


    So, ganz nebenbei hätte er sicher beim FOH für fast das gleiche Geld auch eine Tageszulassung oder Halbjahreswagen bekommen.??

  • muß jeder für sich selber wissen


    wenn du dein Auto Fährst bis der Tüv euch Scheidet ist es Egal wie viele Vorbesitzer drin stehen und wo du ihn Kauft


    ich habe mich wieder für meinen Händler entschieden, denn dort Fühle ich mich Aufgehoben und wenn was ist habe ich bis jetzt immer einen Kostenlosen Leihwagen bekommen, für mein Auto genügend Rabatt und das ohne Großes Feilschen


    aber es ist so das Internetgeschäft nimmt in jeder Branche immer mehr zu, denn Geiz ist Geil und irgendwann wird sich auch dein Lohn Halbieren, denn deine Firma muß Wettbewerbsfähig bleiben


    LG
    Obi

  • Ja,


    sparen wollen wir ja alle, sogar Roberto Geissen, oder wie der heißt... :D


    Aber:


    Wenn der Verkäufer, oder wer auch immer im Brief steht, morgen pleite macht,
    ist das Geld und das Auto auf nimmer wiedersehen verloren!

  • währe mir zu riskant , hab meine bohne bestellt wie ich sie wollte mein foh hat das fahrzeug 46 tage auf sich angemeldet ( wurde nur vom verkäufer gefahren ) hab die bohne dann mit 2450 km übernommen und 2 autos zurück gegben ( aus finanzierung) und noch 4200€ nachlass bekommen.



    grüßle klaus

    Ab September: Opel Mokka Elegance 1.2 Direct Injection Turbo 130 PS, Euro6d, 8-Stufen-Automatikgetriebe, Quarz-Silber, Leichtmetallräder, Allwetterreifen, DAB+, Navi, Parkpilot, Sportlenkrad, Verkehrsschildererkennung, LED-Scheinwerfer usw. 💕

  • Hast Du denn wenigstens die Papiere bei Dir zu Haus?

    Das habe ich im Bericht erwähnt, dass ich im Besitz ALLER Papiere bin!!!!!
    Zum Thema Pleite gehen. Ich haber sehr wohl einen gültigen und rechtskräftigen Kaufvertrag!!!!!

    Auch wenn Du das Auto später mal wieder verkaufen willst, bist Du nicht der Erstbesitzer, und bekommst dann sicher auch weniger


    Geld dafür.

    Auch hier habe ich geschrieben, dass es mir persönlich völlig egal ist ob ich Erst- oder Zweitbesitzer bin.
    Das Auto fahre ich mindestens 7 Jahre und dann ist es egal wieviel Vorbesitzer.



    Gruß Opelaner

    Mokka Innovation; 1,6L CDTI; Argonsilber; Innenausstattung Stoff/Ledernachb. dunkelgrau;
    Mittelarmlehne hinten;Premiumpaket (AGR Sitze/Winterpaket);Frontkamera 2. Generation;
    Xenon AFL+;Schiebe/Ausstelldach;Digital Radio DAB+; Bose Sound System; Navi 950 IntelliLink;
    Rückfahrkamera;AHZ abnehmbar;Standheizung;Opel ON Star;
    Bestellt am: 13.10.15
    Ausgeliefert:
    02.03.2016 :thumbup:

  • Das habe ich im Bericht erwähnt, dass ich im Besitz ALLER Papiere bin!!!!!
    Zum Thema Pleite gehen. Ich haber sehr wohl einen gültigen und rechtskräftigen Kaufvertrag!!!!!

    Auch hier habe ich geschrieben, dass es mir persönlich völlig egal ist ob ich Erst- oder Zweitbesitzer bin.
    Das Auto fahre ich mindestens 7 Jahre und dann ist es egal wieviel Vorbesitzer.



    Gruß Opelaner


    :) So ist es Opelaner, alles richtig gemacht, da:


    Die Eintragung im Fahrzeugbrief sagt nichts über eine Halter- oder Eigentümereigenschaft aus.


    Um Eigentümer eines Fahrzeugs zu werden, muss man nur einen Kaufvertrag abschließen und das Fahrzeug muss übergeben worden sein. Der Kaufvertrag kann selbstverständlich auch mündlich abgeschlossen werden, es bedarf weder der Schrift- noch der Textform. Zu Beweiszwecken sollte ein solcher Kaufvertrag jedoch stets schriftlich abgeschlossen werden. Für den Eigentumsübergang ist eine Eintragung im Fahrzeugbrief nicht notwendig. Der Verkäufer muss aber dem Käufer den Fahrzeugbrief aushändigen.


    Was ist nun der Halter eines Fahrzeugs ? Die Person, die im Fahrzeugbrief eingetragen ist ? Nein ! Halter eines Kraftfahrzeuges ist derjenige, der das Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, die Kosten dafür trägt und den Nutzen daraus zieht. Er muss nicht notwendigerweise im Fahrzeugbrief eingetragen sein.


    Wozu aber gibt es nun den Kfz-Brief, bzw.


    Der Kfz-Brief bescheinigt zunächst, dass das Kfz eine gültige Betriebserlaubnis hat. Weiterhin gibt er Aufschluss über die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug. Wer also das Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchte, benötigt dafür zwingend den Kfz-Brief. Die Zulassungsstelle darf ohne Vorlage des Briefes keine neuen Kennzeichen herausgeben. Daher wird üblicherweise auch der Kfz-Brief bei einer kreditgebenden Bank als Kreditsicherheit hinterlegt, wenn man das Fahrzeug als Sicherungseigentum überträgt.


    Quelle; Bundesgerichtshof (BGHZ 13, 351): „Zwischen dem Halter des Fahrzeugs und dem Eigentümer wie dem Inhaber der Zulassung wird durchaus unterschieden. [...] Halter ist vielmehr, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.“

    Liebe Grüße


    Gérard

    Mokka (A) INNOVATION, 1.6 CDTI, 6-Stufen-Automatik: Am 16.07.2015 bestellt, Anlieferung beim FOH: 10.12.2015, Übergabe 16.12.2015

    Magma Rot, inkl. Ambientebeleuchtung, Digitaler Radioempfang DAB+, Radio Navi 950 Europa IntelliLink, Rückfahrkamera, Winter-Paket