Ja, ist richtig so. Du hast nichts dafür gezahlt. Somit hast du auch keinerlei Ansprüche. Wenn du zahlst hast du auch Gewährleistungsansprüche
Keine Garantie von 24 Monaten auf Neuteile während der Gebrauchtwagengarantie????
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Ja, ist richtig so. Du hast nichts dafür gezahlt. Somit hast du auch keinerlei Ansprüche. Wenn du zahlst hast du auch Gewährleistungsansprüche
Stimmt ja zumindest laut dem oben verlinkten Artikel nicht ganz.ZitatManchmal bekommt der Kunde eine Reparaturbestätigung
ohne Kosten, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder
ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder
reparierte Teil beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für
zwei Jahre.Ich habe diesen Wisch (Reparturbestätigung) ja unterschrieben, habe aber keine Durchschrift bekommen.