Verhalten beim Einkuppeln im Rückwärtsgang...

  • Hallo Forianer,


    wir haben ja nun unseren Mokka kurz vor Ostern gebraucht gekauft. Jetzt, da ich bei unserer Bohne schon öfters den Rückwärtsgang nutzen mußte, ist mir folgendes aufgefallen: immer wenn ich den Rückwärtsgang eingelegt habe und einkuppeln möchte ruckelt das Fahrzeug. Ist voll eingekuppelt verhält sich alles normal. Das Probelm tritt nur im Rückwärtsgang auf. Bei den Vorwärts-Gängen funktioniert alles einwandfrei.
    Doch gerade beim rückwärts Einparken arbeitet man ja neunmal mit "schleifender" Kupplung...


    Habt ihr schon bei Euch ein ähnliches Verhalten feststellen können? Das Verhalten der Kupplung sollte doch sowohl im Vorwärts als auch Rückwärtsgang gleich sein, oder?


    Gruß Arni

    Mokka Edition | 1,6 Benziner | Sicht-Paket | Winter-Paket | Elektro-Paket | AGR Sitze | 2-Zonen-Klimatisierungsautomatik | Reserverad | Ambiente Beleuchtung | Espressobraun
    :acht:

  • So hier mal ein kleiner Zwischenstand:
    War jetzt zweimal bei meinem Händler der mir den Gebrauchtwagen verkauft hat. Das letzte mal mit Ihm auch bei einem FOH.
    Alle konnten das Verhalten des Fahrzeuges nicht eindeutig zuordnen. In der Opel Datenbank gab es wohl keine ähnlichen Fälle.
    Nachdem mein Händler den Wagen gestern nochmal auf der Bühne hatte, wohl um Irgendwelche Motorlager zu checken, ist jetzt wohl doch von einem klassischen Kupplungsschaden die Rede.


    Mein Händler will sich am Montag melden wie es weitergeht....


    Mal sehen wer den Schaden begleichen muß? Ich habe den Mangel da. 10 Tage nach Kauf gemeldet, der Wagen hat erst 46000 km auf dem Tacho. Ich denke es sollte eindeutig sein, dass der Schaden an der Kupplung schon beim Verkauf existierte. Ich wurde nicht auf ein Problem/Mangel hingewiesen. Von meiner Seite her sollte hier die Gewährleistung greifen.


    Wie ist Eure Meinung / Erfahrung?



    Gruß
    Arni

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    :acht:

  • Das beste ist immer der Spruch also das hatten wir noch nie,das höheren wir zum ersten Mal :sa44:


    Kulanz wirst du auf Jedenfalls bekommen denke ich ob Opel jetzt alles übernimmt oder der Händler ist immer so eine Frage manche reden sich ja auch gerne raus schon 46000 km gelaufen usw!Da du ihn jdu den Fehler früh nach dem Kauf gemeldet hast denke ich dass gute Karten hast das die Kosten übernommen werden :)

    Gruß Markus




  • Ich denkt, die Rechtslage ist hier eindeutig.


    Du hast den Wagen ja "kurz vor Ostern" offensichtlich bei einem gewerblichen Händler gekauft.
    Also gilt hier die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung - diese kann, wenn vertraglich vereinbart, auf 1 Jahr verkürzt werden.


    In den ersten 6 Monaten ist es für Dich sogar noch einfacher - in dieser Zeit geht man davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
    Das Gegenteil müsste der Händler Dir beweisen.


    Gruß
    Helmut


    Mokka, Edition, 1.7 CDTI, EZ: 7/14
    ecoFLEX, Start/Stop, graphit schwarz

    Einmal editiert, zuletzt von helmut10 ()

  • Was Helmut hier sagt mit der 2 jährigen Gewährleistung und das der Verkäufer indem ersten 6 Monaten in der Beweispflicht ist ist alles richtig und nach dem Gesetz muss der Verkäufer für den Schaden aufkommen! :)


    Nur die Kupplung ist ein Verschleißteile und da winden sich Verkäufer gerne raus oder das man etwas selber bezahlen soll!Muss nicht sein,nur frage ich mich warum sagt der Händler erst Montag Bescheid er konnte ja gleich einen Termin machen und sagen wir machen den Wagen umsonst Fertig!Bei dem kurzen Zeitraum!Das wundert mich nur!

    Gruß Markus


  • In einem von Arnis ersten Beiträgen spricht er von einer Laufleistung von 46.000 km.


    Ich glaube nicht, dass eine Kupplung bei normalem Gebrauch schon bei diesem Kilometerstand verschlissen ist.


    Ich hatte schon mehre Autos die ich immer erst mit Laufleistungen bis weit über 100.000 km verkauft habe (der letzte war ein Zafira mit etwa 200.000 km).
    Probleme mit der Kupplung, oder gar ein Austausch, gab es nie.


    Gruß
    Helmut


    Mokka, Edition, 1.7 CDTI, EZ: 7/14
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  • Normal nicht bei 46000km nur falls wenn meine ich das sie ihm für die km was abziehen könnten!Muss ja nicht sein! :)


    Ich hatte mal ne Kupplung vor Jahren die war nach 3000km hin hab natürlich kostenlos eine neue bekommen.Dann gibt es ja auch noch Leute die fahren immer mit schleifender Kupplung da ist der Verschleiss natürlich höher!


    Aber egal was es jetzt genau ist,der Händler sollte auf jeden Fall dafür gerade stehen und das kostenlos! 8) Nur ich finde das könnte er ihm sofort sagen und nicht damit bis Montag rumhampeln!

    Gruß Markus


  • So hier mal ein kleiner Zwischenstand:
    War jetzt zweimal bei meinem Händler der mir den Gebrauchtwagen verkauft hat. Das letzte mal mit Ihm auch bei einem FOH.

    Oh jetzt sehe ich gerade er hat den Wagen wohl nicht bei einem Foh gekauft!Deswegen hampelt der Gebrauchtwagenhändler rum!Habe mich schon gewundert ein Foh hätte normalerweise anders reagiert!

    Gruß Markus