Hallo Gerd,
Ednew hat in diesem Fall absolut RECHT!
Wenn's hart auf hart kommt und aus den Fahrzeugaufzeichnungen, bzw. aus dem Serviceheft hervorgeht, dass Vorschriften nicht eingehalten wurden, wird der Fahrzeughersteller Garantieleistungen verweigern!
Falls eine Anschlussgarantie besteht oder zugekauft wurde, sieht das Ganze nochmals anders aus.
Die Versicherungen, die für die Anschlussleistungen gerade stehen müssen, achten nochmals penibler auf korrekte Serviceintervalle (weiß ich aus eigenere Erfahrung).
Aber du kannst es gerne handhaben wie du möchtest.
Korrekte Serviceintervalle : Natürlich halte ich die ein. War noch nie anders . Aber "Ednew" redet von einem Wechsel nach 8000 Km. Und das ist doch nun wircklich unrealistisch
Grüsse,
Gerd