Filser
Das weiß ich ja.
Mir geht es tatsächlich um technische und insbesondere rechtliche Konsequenzen. Vor allem in Verbindung mit dem zgG nicht mit dem tatsächlichem Gewicht
Die ECC (EG Übereinstimmungsbescheinigung) gibt darüber Auskunft.
Technisch zulässige Höchstmasse 1843 KG
Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: 3043 kg ( bei meiner Bohne)
Technische Konsequenzen können die Haltbarkeit des Kugelkopfes sein.
Rechtliche Konsequenzen siehe Bussgeldkatalog.