Wie gesagt, ich weiß was ich tue.
Wobei allerdings der Verdacht aufkommt das du auf die recht strenge Regelung mit den Nebelschlussleuchten anspielst.
Die StVO sagt zu Nebelscheinwerfern oder auch Schlechtwetterleuchten: zulässig wenn es die Witterung erfordert.
Ist definitiv Auslegungsfähig. Und ebenso definitiv nicht so streng und exakt ausgelegt wie mit den Nebelschlussleuchten
Einen solchen Thread hatten wir hier im Forum vor einiger Zeit schon mal