Also keine Direktregelung für Fahrzeuge über 10 Jahre.
Alle anderen die das Schicksal ereilt können dann 2000 € zahlen
Da sind noch viele unterwegs Toll Opel
Also keine Direktregelung für Fahrzeuge über 10 Jahre.
Alle anderen die das Schicksal ereilt können dann 2000 € zahlen
Da sind noch viele unterwegs Toll Opel
Also bei eBay gibt haufenweise gebrauchte Xenon Scheinwerfer für den A
Hatte am Montag um 17 Uhr einen Termin bei meinem Freund und Opel Händler. Zwecks RDKS wechseln. Da bei zwei RDKS die Batterie leer ist und somit kein Anlernen möglich war.
Er hat zwei RDKS Bestellt und zwar von einem anderen Anbieter. Da anscheinend Stellanties und der General Importeur für Opel, die Emil Frei Gruppe nicht genug bekommen können. Da inzwischen ein Original Opel RDK CHF zwischen CHF 180 und CHF 220 kostet, jenach dem für welchen Opel es ist. Und mein Freund sagte. Das kann es nicht sein. Das der Kunde vier neue RDKS braucht und nur für diese Aleine schon zwischen CHF 720 und CHF 880 bezahlt, sie aber noch nicht montiert und Angelernt sind. Darum kaufen sie keine Originalen RDKS mehr von Opel – für Opel, Ausser der Kunde besteht darauf.
Ich habe für meine beiden CHF 140.00 inkl. Montage und Anlernen bezahlt.
Er hat mir dann gesagt. Das er Aktuell einen Mokka da hat, dem ist die rechte Linse gebrochen. Der Kunde hat ihm ein GM Dokument* ab gegeben, welches besagt. Das diese kosten Los Ausgetauscht werden muss und die kosten GM Übernimmt. Dies ohne KM Begrenzung, aber das Fahrzeug darf nicht älter als 10 Jahre sein ab dem ersten in Verkehr setzten. Der Mokka gehört einem Deutschen. Der Berufsbedingt in die Schweiz gezogen ist. Der Mokka hat er im Oktober 2016 in Deutschland bei einem Opelhändler gekauft.
Nur Stellanties will von diesem GM Dokument nichts wissen und sagt. Das war einmal bei GM Zeiten so. Jetzt gehört Opel zur Stellanties Gruppe und wir sagen. Was da unter Garantie oder Kulanz geht und wer welche kosten Übernehmen muss.
Da die ganze Rechte Frontleuchten Einheit des wegen getauscht werden muss. Soll der Kunde jetzt dies bezahlen. Da es keine Garantie oder Kulanz gibt. Was den Kunden CHF 1’800.00 kostet ohne Montage. Der Kunde aber darauf Pocht, dass das GM Dokument weiter hin gilt und gültig ist. Da es nicht als Ungültig erklärt wurde oder als Überholt gilt. Er hat jetzt seinen Anwalt damit beauftragt. Das die kompletten kosten, für den Ersatzwagen, Die Rechte Frontleuchten Einheit inkl. Montage, Stellanties übernehmen muss auf ihre kosten. Sowie seine Anwaltskosten. Im Moment sind sich der Anwalt und Stellanties des wegen seit 5 Monaten am Streiten. Der Mokka seit dem bei Ihm steht. Er erst etwas daran macht. Wenn er weiss wer welche kosten Übernimmt.
* Er hat mir dies gezeigt. Da er noch wusste, dass ich ihm dieses mal gegeben habe. Falls jemand mit einer gebrochen Linse kommt und er bereits schon diese Dokument hat. Nur er hat dieses Dokument mal Irgend wann verlegt und nicht mehr gefunden. Neben bei meint er auch. Das diese Dokument noch heute gültig sei,. Das nie als Ungültig erklärt wurde oder als Überholt erklärt wurde.
Ich Meine genau diese Dokument ist hier auch in irgend einem Fred als Link zum Download eingestellt. Denn ich habe dieses Dokument Vorsichts halber mal gespeichert.
Hi, was kaufst du den für total überteuerte RDKS Sensoren -> https://www.ebay.de/sch/i.html…rksid=p3519243.m570.l1313
Und man muß keine neuen Leuchten nehmen! Es gibt sogar Reparaturwerkstäten wie es aussieht ...
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Hier geht es nicht um RDKS sondern um den Ring um die Scheinwerferlinse.....
Danke Ulli
Unser Mokka steht beim FO und wartet auf den reparierten Scheinwerfer Kondensator ist auch undicht muss neu.
in der Bucht gibt es die scheinwerfer mit den gekippten Ring für 500 bis 700.- danke brauche ich nicht.
Nur mal so für alle denen ihr Mokka mit dem AFL scheinwerfer noch keine 10 Jahre ist sollten sich was einfallen lassen.
Hallo Leute, meiner wird im Oktober auch 10 Jahre, einmal hatte ich ja einen kostenlosen Austausch. Sollte das jetzt nochmal passieren würde ich glaub ich selber versuchen das zu reparieren. Man hätte sich für einen Zierring auch was anderes einfallen lassen können als hinterher die Kunden abzuzocken.
Unseren Mokka hat jetzt auch das Karl-Dall-Auge erwischt, er wird im November 2025 10 Jahre. Die erste Aussage beim FOH war "Was ist das denn, hab ich noch nie gesehen." Kennt man ja. Nach Ermittlung der Kosten für den Austausch des Scheinwerfers - inzwischen sind das ca. 2.147 € (!), habe ich mich auf die Suche hier im Forum begeben und die Garantienummer dem FOH übermittelt und gebeten zu prüfen, ob unser Mokka unter diese Garantie fällt. Er hat es dann auch gefunden und eine Anfrage gestartet. Nach einer Woche kam die lapidare Antwort, dass der Austausch aufgrund mangelnder Servicetreue nicht kostenfrei erfolgen würde. Man ist also quasi gezwungen, jeden Service beim FOH machen zu lassen? Ich dachte, nach Ende der normalen Garantiezeit könnte man sich die Werkstatt frei wählen? Unser Opel ist scheckhefgepflegt und jeder Service durchgeführt, allerdings nicht bei der völlig überteuerten Opel-Werkstatt. Wieso ist ein von Opel verbautes mangelhaftes Teil davon abhängig? Ich kann in dem Schreiben zur 10-Jahres-Garantie keine diesbezügliche Aussage finden, Gültigkeit scheint diese Garantie allerdings schon noch zu haben.
Ich finde es erstens eine Schweinerei, dass der Kunde nicht ohne eigenes Zutun von dieser Garantie erfährt und zweitens diese abhängig von einer völlig sinnfreien "Servicetreue" gemacht wird, weil in dem geschlossenen System des Scheinwerfers kann ja überhaupt keine Serviceleistung erbracht werden?! Entweder hält die Plastikklammer oder sie bricht irgendwann ab, was hat das denn bitte mit durchgeführten Inspektionen zu tun und wer diese gemacht hat? So leicht gebe ich da aber nicht klein bei. Ich hoffe, der FOH, der die Anfrage gestellt hat, druckt mir die Antwort von Opel aus. Dann werde ich einen anderen Opel-Händler nochmals um eine entsprechende Anfrage ersuchen. Wenn das wieder nicht fruchtet, schreibe ich direkt an den Opel-Kundendienst. Als letzte Möglichkeit bleibt dann noch der Kummerkasten der Auto-Bild, einen Anwalt beauftrage ich nicht. Da bleibt man u.U. am Ende auf noch höheren Kosten sitzen.
Wird der Scheinwerfer nicht kostenlos getauscht, darf mein Mann seine Bastler-Qualitäten an dem Teil ausprobieren und versuchen, den Ring zu zerstören und durch die Service-Öffnung im Scheinwerfer zu entfernen. Das ist zwar etwas unschön und eine echte Friemelarbeit, aber ich gebe definitiv keine 2000 € für ein ansonsten intaktes Teil aus! Das ist doch unglaublich, dass man einen funktionierenden Scheinwerfer auf eigene Kosten austauschen soll nur wegen eines absolut billigen Plastik-Zierrings, der ansonsten keinerlei Funktion erfüllt! Das ist weder kunden- noch umweltfreundlich und würde bei mir dazu führen, nie wieder einen Opel zu kaufen! Wenn ich billige Teile aus China haben will, kann ich auch gleich ein chinesisches Modell fahren. Jetzt bleibe ich aber erstmal dran und werde ggf. berichten, falls es etwas erzählenswertes gibt.
Ich gebe dir 100% Recht.
Aber die Bedingungen für eine Garantie kann jeder selber bestimmen.
Allerdings:
ZitatFreie Werkstatt repariert: Garantie bleibt. Nach einer EU-weiten Regelung muss der Autohersteller akzeptieren, dass Sie innerhalb der Garantiezeit zum Beispiel die Inspektion oder eine Unfallreparatur in einer freien Werkstatt machen lassen. Voraussetzung ist, dass dort nach Herstellervorschrift gearbeitet wird.1
BGH Urteil: Kein Garantieverfall, wenn das Auto in freier Werkstatt gewartet wird
ZitatAlles anzeigenBereits vor einiger Zeit hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Rechte der Eigentümer von Kraftfahrzeugen maßgeblich gestärkt. Streitgegenstand im Verfahren war eine Bestimmung in einem Autokaufvertrag, die die Garantie erlöschen ließ, wenn der Kunde das Fahrzeug nicht in einer Hersteller- oder Vertragswerkstatt warten, inspizieren oder pflegen lässt.
Die Karlsruher Richter entschieden, dass eine solche Beschränkung der Garantie unwirksam ist und Kunden damit auch weiterhin einen Garantieanspruch gegen den Hersteller haben – auch dann, wenn Sie ihr Auto in einer „freien“ Werkstatt haben warten lassen (Urteil vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12).
Richter: Beschränkung der Garantie ist unberechtigt
Die Richter des BGH waren der Ansicht, dass die Gebrauchtwagengarantie eine vom Käufer zahlungspflichtig gekaufte Leistung gewesen sei, die auch im Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen „inklusive 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie“ ausgewiesen war. In dem Urteil führten die Richter aus, dass es Autokäufer in unzulässiger Weise unangemessen benachteiligen würde, wenn eine Garantie in der beschriebenen Form ausgeschlossen wird – entsprechende in Verträgen vereinbarte Klauseln sind folgerichtig unwirksam.
Dem Versuch der Autoverkäufer, sich mit entsprechenden Klauseln aus der Haftung zu ziehen, hat der BGH mit seinem Urteil damit generell einen Riegel vorgeschoben: Im aktuellen Fall war der Defekt am Wagen nicht auf eine unsachgemäße Wartung durch die freie Werkstatt zurückzuführen, sondern auf einen Materialverschleiß am Fahrzeug. Für solche Fälle dürfe dem Kunden die Garantie nicht pauschal versagt werden.
Garantieansprüche gegenüber Verkäufern durchsetzen
Das Urteil macht deutlich: Geben Verkäufer also über die gesetzliche Gewährleistung hinaus zusätzlich noch eine Garantie für ein gekauftes Fahrzeug, so dürfen sie dem Kunden keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Werden die Arbeiten in einer freien Werkstatt ebenso fachgerecht durchgeführt und ist der spätere Schaden nicht auf diese Arbeiten zurückzuführen, so bleiben dem Kunden die Garantieansprüche erhalten.
Autoverkäufer, die sich gegen eine Erfüllung der zugesicherten Garantie wehren, müssen fortan damit rechnen, in Gerichtsverfahren zu unterliegen. Autokäufern ist anzuraten, anwaltliche Hilfe einzuholen, falls ihre Garantie- oder Gewährleistungsansprüche aus einem Kaufvertrag zurückgewiesen werden.
Na ja, streng genommen sprechen wir ja hier auch nicht von Garantie, sondern von Kulanz.
Auch wenn es sich um einen weit verbreiteten Fehler handelt, finde ich es dennoch sehr kulant, dass die Kosten dafür selbst nach 10 Jahren noch übernommen werden.
Dass eine Bedingung dafür ist, dass der Service lückenlos bei Opel durchgeführt wurde, finde ich in dem Zusammenhang eine absolut logische Voraussetzung.
Wo soll denn die Kulanzbereitschaft her kommen, wenn Inspektionen nicht bei Opel gemacht wurden?
Jahrelang zu günstigsten Werkstatt für die Inspektion gerannt, dadurch vermutlich schon über 2000€ gespart und dann fordern, dass einem der rote Teppich ausgerollt wird?
Das finde ich irgendwie mehr eine Schweinerei, als das Verhalten von Opel.
Und viel Spaß bei irgend einem anderen Hersteller. Der lacht nach 10 Jahren einfach mal laut, wenn man mit so einer Forderung um die Ecke kommt. Oder glaubst Du wirklich, dass es bei VW, Mercedes, Toyota und wie sie alle heißen nach 10 Jahren noch ansatzweise Kulanz gibt. 🤣