Hallo an Alle,
ich habe den Mokka in der Ausführung Innovation. Dieser hat die Bereifung 215/55 R18. In den Papieren steht nur die Größe 195/70 R16. Müsste dort nicht auch die Reifengröße aufgeführt sein die am Fahrzeug ist b.z.w. mit der es ausgeliefert wird. Hat Jemand Ahnung ? Ist das so richtig oder muss die aktuelle Bereifung noch nachgetragen werden.
Danke im voraus.
Gruss corneax
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@corneax im Fahrzeugschein steht, so wurde es mir gesagt, immer die kleinste Reifengröße die du fahren darfst, die "195". In dieser "EG Übereinstimmungsbescheinigung" oder auch COC Zertifikat/ Bescheinigung genannt, stehen weitere Größen die du fahren darfst, darunter auch die "215".
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Es gibt da normalerweise vom Hersteller irgendein Papier ( wie das jetzt genau heißt ) weiß ich nicht wo alle Felgen und Reifengrößen drin stehen die man fahren darf.
Bei meinem noch Auto ( Skoda Roomster ) habe ich dieses Papier vom Händler mitbekommen, original Bereifung des Roomster war 195er Bereifung auf 15 Zoll Felgen.
Als Extra hatte ich mir aber 205er Bereifung auf 16 Zoll Alus bestellt, diese waren nicht in dem Fahrzeugschein eingetragen sondern wie oben schon erwähnt bekam ich dieses extra Papier ( Dokument ) wo die 205er Bereifung auf den 16 Zoll Alus drin stehen vom Händler.
Dieses muß man dann einfach nur mitführen beim Fahrzeugschein.Frag deshalb bei deinem FOH mal nach wegen diesem Papier / Dokument, er müßte das haben oder besorgen können.
Gut das du diese Frage hier gestellt hast, es ist für alle Mokka Fahrer interessant, auch ich werde hoffentlich dran denken meinen FOH danach zu fragen wenn ich meine Bohne mal bekomme.
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Das was Fine geschrieben hat ist richtig.
Es gibt aber noch den Serienreifenkatalog als pdf. Datei von Opel.
Ich habe leider keinen aktuellen gefunden indem auch der Mokka aufgeführt ist. -
@corneax im Fahrzeugschein steht, so wurde es mir gesagt, immer die kleinste Reifengröße die du fahren darfst, die "195". In dieser "EG Übereinstimmungsbescheinigung" oder auch COC Zertifikat/ Bescheinigung genannt, stehen weitere Größen die du fahren darfst, darunter auch die "215".
Hallo Fine,
Du hast Recht in dem EC Zertifikat steht auf der letzten Seite die 215er Größe. Hab mir ne Kopie fürs Auto gemacht damit ich was zum vorzeigen habe falls mich die lieben Polizisten mal kontrollieren. Ich hoffe das reicht denen dann. Schon merkwürdig das das nicht mehr im KFZ-Schein stehen muss.
SCHÖNE OSTERN NOCH -
Im Falle einer Kontrolle liegt die Beweispflicht, dass du die Größe nicht fahren darfst bei der Polizei und nicht umgekehrt. Also brauchst du das Zusatzpapier 'EG Übereinstimmungsbescheinigung' nicht mitzuführen.
fo
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Im Falle einer Kontrolle liegt die Beweispflicht, dass du die Größe nicht fahren darfst bei der Polizei und nicht umgekehrt. Also brauchst du das Zusatzpapier 'EG Übereinstimmungsbescheinigung' nicht mitzuführen.
fo
Hallo cube
es ist zwar schön was Du da bemerkst, aber es nutzt mir nichts mehr.Die Polizei hat meinen Mokka den ich gestern vom Händler geholt habe beschlagnamt 91 km mit der Begründung, das ich den Beweis erbrinngen muss, das ich die 17 Zoll Räder (Winterräder von Michelin für Mokka )fahren darf an sonsten kommt eine Klage und 3 Punkte.Wegen grober Fahrlässigkeit, wenn man das am Ostersontag an den Kopf gehauen bekommt ist man erstmal gepledet und natürlich Kleilaut, da man sich ja mit den Gesetzen nicht so aus kennt.
Gut das ich jetzt an hand des Forum erst mal weiss wo die Räder-Größen stehen , natürlich mache ich mir auch eine Kopie und nehme diese inzukunft mit, denn mein Mokka steht jetzt knappe 40 km von zu hause entfernnt, möchte mir gar nicht vorstellen wen das im Ausland passiert was ich dann wohl für einen Aufwand betreiben müsste und ob im nicht Europäichen Ausland die Polizei auch das so sieht wie Du cube.
Mfg NU-blue-Mokka -
Also das verwundert mich ein bisschen...
Was hast Du denn für eine Reifengröße drauf?
Grundsätzlich gilt folgendes:
Mitzuführen ist der Teil I und sonst nichts. Die Polizei bzw. die kontrollierende Behörde ist in der Beweispflicht, dass die gefahrene Rad-/Reifenkombination nicht freigegeben ist. Wenn sie bei einer Kontrolle nicht in der Lage ist, darf sie ein Fahrzeug auch nur dann stilllegen, wenn offensichtliche Mängel zutage treten. Sie dürfte das Fahrzeug nicht einmal bei Nutzung nicht freigegebener Rad-/Reifenkombinationen stilllegen, wenn sie davon ausgehen muss, dass ein Eintrag/eine Abnahme erfolgreich sein würde.
Man wird auch nicht aufgefordert, die Bescheinigung zu bringen, sondern im Zweifelsfall muss sich die kontrollierende Behörde die e-Nummer notieren, die Personendaten aufnehmen und dann wird sie sich bei Vorliegen einer nicht eingetragenen Rad-/Reifenkombination danach mit dem Eigentümer des Fahrzeugs in Verbindung setzen.Entweder ist Deine Geschichte nicht vollständig oder die Polizei hat sich nicht richtig verhalten!
Grüße
Björn
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Björn
Hallo Björn
ich weiss auch nicht so riichtig, auf jeden fall steht mein Mokka abgeschlossen 40 km entfernnt von mir bei der Polizei.Schlüssel und Papiere habe ich, nur den SUV eben nicht.Muß das am Diestag klären, komme ohne Fahrzeug eh nicht auf arbeit und Ostern sin so wie so versaut.
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@ NU-blue-Mokka
das hört sich ja fast schon nach Beamtenwillkür an. Kenne ich nur noch aus DDR Zeiten.
Dies Konformitätsbescheinigung ist wichtigster Bestandteil des KFZ Breifes. Das Original mit rumzuschleppen ist tödlich. Wenn das weg ist ist auch der Brief Teil 2 ungültig. Die Kollegen Beamten haben in der Regel über ihr System Zugriff auf die freigegebenen Rad - Reifenkombis der Hersteller . Zicken machen kenne ich nur bei Sonder-sonder- sondergesschichten und ellenlangen TÜV-Freigaben.
Das was dir passiert ist ist für die Polizei echt ein Armutszeugnis, nur leider sind die trotzdem im Recht. Du musst die Freigaben mitführen, da hat bjornb77 nicht Recht . Ist leider so.
Am besten beim FOH so ne Freigabe von Opel abholen.Die haben für alle Modelle alle Serienfreigaben.