Reifengrößen in den Papieren

  • Das was dir passiert ist ist für die Polizei echt ein Armutszeugnis, nur leider sind die trotzdem im Recht. Du musst die Freigaben mitführen, da hat bjornb77 nicht Recht . Ist leider so.

    Nein, Deine Aussage ist nicht richtig!


    Kannst hier auch mal beim ADAC schauen: http://www.adac.de/infotestrat…ngsdokumente/default.aspx


    Das Mitführen wird empfohlen!


    Klar kann es dadurch zu Problemen kommen, wenn man das Dokument nicht dabei hat!


    Bisher war es bei mir so, dass ich noch nie so ein COC-Dokument gesehen habe, weil die Autobanken das mit beim Teil 2 der Zulassungsbescheinigung einbehalten haben.


    Grüße Björn

    Opel Mokka 1,7 CDTI AT-6 Innovation, India Orange, Leder Dunkelgrau/Schwarz
    bestellt 07.02.2013, gebaut 01.07.2013, versandt 13.07.2013, Ankunft Antwerpen 25.08.2013, Lieferdatum: 05.09.13, Auslieferung: 14.09.13

    Einmal editiert, zuletzt von bjoernb77 ()

  • @ NU-blue-Mokka


    Es waren aber Serienfelgen und keine Zubehörfelgen?
    Bei Zubehörfelgen hättest du eine ABE dabei haben müssen.
    Eine Sicherstellung/Beschlagnahme deines Fahrzeuges wäre aber auch dann nicht rechtens.
    Alles wichtige hat Björn ja schon geschrieben.


    Ich würde mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen.
    Der wird dich dann schon richtig beraten und dir auch mitteilen ob du noch Verdienstausfall und sonstige kosten die dir dadurch entstanden sind
    einklagen kannst.

    Gruß, Sonja



    ______________________________________________________
    Bestellt am 10.12.12:
    1,7 Cdti Innovation, 4 x 4, weiß, Schiebedach, AHK, Premium Paket, Navi
    Jetzt ist er da: 27.06.13

  • Hi,


    hatte weiter oben ja auch schon erwähnt, dass in dem Falle die Polizei den Beweis erbringen muß, dass die Reifen nicht zulässig sind. Auch ich betrachte den obigen Fall als Willkür, aus welchen Gründen auch immer. Da hilft eigentlich nur eine Rechtschutzvers. ohne Selbstbeteiligung. Andererseits, wenn du in dem Revier wohnst ist es fraglich ob sich der Zoff lohnt.


    Da ist halt mal wieder etwas absolut faul, wie so vieles in diesem unserem ....


    fo

    :!: Man kann einen Mokka nicht wie ein menschliches Wesen behandeln. Ein Mokka braucht Liebe. :!:


    Bestellt: 06.10.12


    LT: 21.03.13 :hurra:

  • Na ja ob die Polizei irgendeinen Beweis für was eigentlich ?? erbringen muss ??


    In der STVZO ist def. klar geregelt das (meine Worte) alle Unterlagen zum führen des Fahrzeugs mitzuführen sind u.a. auch diese Freigaben . Wozu hat die jeder Hersteller für seine Kunden separat zur Verfügung.


    Nimm dir nen Anwalt der wird dir das gleiche sagen.


    PS: @ Giotto woher soll die Polizei eigentlich wissen ob das eine Zubehörfelge ist oder nicht ??


    Beispiel: Die Stahlfelge 16" die ich als WR habe : 6.5JX16ET38 = im Brief. Diese unterscheidet sich von der Astrafelge nur in der Einpresstiefe dort 40mm. Damit ist diese Felge KEINE Serienfelge mehr. Sondern Sonder- eintragungspflichtig. Meiner ist EZ 09.10.2012 ich habe damals auf Krampf WR gesucht ein Reifenhändler hat mir damals die Astra Stahlfelge s.o. mit TÜV- Abnahme angeboten. Also de Facto wäre das wie eine ZUBEHÖRFELGE zu behandeln.


    Witzig ist das die im Brief 7JX 17 eine ET von 42 hat und diese ist wiederum Serie . Muss man nicht verstehen.


    Besonders böd das ausgerechnet die 17" noch nicht mal in der BA stehen, alle anderen 205/215 stehen drin.

  • Hallo Hatte ich vergessen


    hatte mir den link vom ADAC mal angesehen: bjoernb77 ich glaube du interpertierst da nicht richtig.


    ADAC :"Zur Vermeidung von Problemen sollten vor einer Umstellung der Zulassungspapiere (z.B. bei Halterwechsel, Wohnortwechsel) die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) kopiert werden. Diese Kopien sollten später zusammen mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Fahrzeug mitgeführt werden. Damit können mögliche Zweifel beim Reifenkauf oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei leichter beseitigt werden. Dies ist auch eine Hilfestellung für die Polizisten. Sollten Zweifel bleiben, müssen die Beamten den Nachweis führen, dass die konkrete Fahrzeugausstattung nicht zulässig ist."


    De ADAC beschreibt dort den rechtlichen Übergang ( Umstellung) von der alten zur neuen Regelung der KFZ Papiere ( bei Halterwechasel) und empfiehlt dort eine Kopie des " ALTEN" Kfz Briefes mitzuführen. Hintergrund;: bei Fahrzeugen vor der Ausgabe Teil 1 und Teil 2 incl. Konformitätserklärung.gab es noch die Rad Reifenkombiangabe im Teil 1. Wenn so ein Fahrzeug verkauft wird steht diese Freigabe nicht mehr in den Papieren. Deshalb diese Empfehlung.


    Bei allen Fahrzeugen die nach den neuen Richtlinien dei Fahrzeugpapiere erhalten gilt das nicht. Da musst du als Halter/ Fahrer den Nachweis ggf. über dieses von mir benannte Freigabezeugnis durch den Hesteller mitführen. So kenn ich das. Kann aber auch daneben liegen sollte mich aber wundern da selbst der TÜV das Freigabezeugnis ( Vectra C) von mir schon wollte.


    ADAC:"Bei neueren Fahrzeugen wurde seit einigen Jahren dem neuen Halter zusammen mit den Fahrzeugpapieren auch das EC Certificate of Conformity (CoC) ausgehändigt. Dort sind alle wichtigen Daten erfasst, u.a. auch unter dem Punkt 32 die Bereifung und die dafür vorgesehenen Felgendimensionen. Ergänzungen sind zu finden unter dem Punkt 50 Bemerkungen. Dieses CoC kann für die Auswahl alternativer Bereifungen herangezogen werden. Einzelne Hersteller veröffentlichen auch Informationen zu der Radaustattung ihrer Fahrzeuge im Internet.

  • Danke für Deine Mühe! :thumbup:


    Ja, in der Tat so wie Du es gelesen hast macht es mehr Sinn! Da war meine Argumentation nicht sauber bzw. der Link nicht hilfreich!


    Dennnoch: Wenn man das Internet durchschaut, findet man eine Menge Beiträge, die das Mitführen des COC-Dokuments entbehrlich machen.


    Auch mein Händler hat mir gesagt, dass das COC-Dokument nicht mitgeführt werden muss!


    Hier nochmal ein anderer Link vom ADAC: http://www.adac.de/infotestrat…eichnung-pkw/default.aspx


    Unter "Zulassungsbescheinigung Teil I" wird darauf verwiesen, dass man eine Kopie des COC-Dokumentes mitführen sollte.


    Ich glaube jetzt, dass ist vergleichbar mit der alten Regelung zu den Winterreifen. Explizit gab es im Gesetz keine Legaldefinition, aber dennoch waren Sie irgendwie Pflicht.


    Wie will man es sonst auch nachweisen....


    Kurz um: Ich glaube wir werden keine eindeutige gesetzliche Regelung finden; um auf Nummer sicher zu gehen, nehmen wir alle am besten eine Kopie des COC-Dokumentes mit. Sonst kommen noch mehr Mokka "Hinter Gitter"; wer will das schon nach der ganzen Warterei.... 8)


    Grüße Björn

    Opel Mokka 1,7 CDTI AT-6 Innovation, India Orange, Leder Dunkelgrau/Schwarz
    bestellt 07.02.2013, gebaut 01.07.2013, versandt 13.07.2013, Ankunft Antwerpen 25.08.2013, Lieferdatum: 05.09.13, Auslieferung: 14.09.13

  • Hatte ja schon gepostet das sich diese Kollegen von der Polizei ausnehmend fatalistisch angestellt haben. Kenn ich so ehrlich nicht.


    Vielleicht waren die auch nur neidisch das sie keinen Dienstmokka haben und nur mit so einem ( vermute ich) blödsinnigen Passat BJ 92 mit 90 PS rumgurken müssen. ;(


    Da kann schon tieeeeefer Frust aufkommen. ;)


    Die CoC muß nicht mit aber in dem Doku steht alles. Habe immer Kopie dabei- Witzig wir haben einen super Farbkopierer - gestern wie der Teufel es will "allgemeine Kontrolle" ich die Kopie gezeigt schon sprach mich der echt freundliche Polizist darauf an wie gefährlich das Mitführen der originalen CoC wäre .( Verlust)


    Musste den erst überzeugen das es eine Kopie ist, wollte der erst gar nicht glauben. Da der Kopiere so prima funzt sind heute 100€ Noten dran :thumbup:


  • Musste den erst überzeugen das es eine Kopie ist, wollte der erst gar nicht glauben. Da der Kopiere so prima funzt sind heute 100€ Noten dran :thumbup:

    HALLO!
    Ich bräuchte auch ein paar Scheine von den 100er ° :applaus: