Opel ist somit raus. Der Händler hingegen hätte bei der Bestellung falls es schon Änderrungen gab den Käufer darüber informieren müssen. Somit ist der Händler der das gerade biegen darf
Fragt sich nur, wann es die Änderung gab. So wie ich im E-Mail Verkehr meines FOH mit Opel Rüsselsheim raus lese, war der Brillenhalter nie vorgesehen, die Preisliste sei nicht korrekt . Sie wird lt. Opel "korrigiert"
LG Andrea