Ja genau die von Aliexpress sind es.
Helligkeit ist schon geil, fast wie beim LKW.
Werde nachher mal ein Foto bei Nacht einsetzen.
Ja genau die von Aliexpress sind es.
Helligkeit ist schon geil, fast wie beim LKW.
Werde nachher mal ein Foto bei Nacht einsetzen.
Hallo Allerseits,
Ich bin neu bei der Forum.
Wir haben noch in Dezember für mein Frau ein Mokka X 1.4 T Innovation bestellt. Es wird ungefähr beginn März eintreffen. Hier in Ungarn ist das AFL+ Lichtsystem nicht in Innovation inklusive, mann soll es extra dazu bestellen. Es kostet: ~1250 €. Die Mehrkosten passte nicht mehr in unsere Budget or anders Gesagt wir haben unser Geld eher für Entertainment ausgegeben, so haben wir RF900Navi und Bose bestellt.
...aber jetzt ist die Frau gekommen, dass Sie in Dunklen nicht mehr so gut sieht... hat aber nur den Feeling von den CorsaD...
Na ja ich denke, die Scheinwerfer von den MokkaX müssen grundsetzlich besser sein, aber jetz möchte ich für Sie was extra haben:
1.) H7, HB3, H11 in Front für hochleitstung "Birnen" wie Philips X-tremeVision oder Osram NB Laser ersetzen?
2.) H7, HB3, H11 mit diesen neuen P9 / P6 LEDs ersetzen? Bei uns wird das Polizei nicht so streng sein, weil es gibt MokkaX mit LED Frontscheinwerfer ab Werk auch
Was empfehlt Ihr? Sind die wirklich so besser? Lebersdauer? Passen Die wegen den Kühlkörper? Licht-Schatten Lienie ist korrekt? Gibt es ein homogenen Licht in den Feld? usw...
Man kann kein objektiven, unabhängigen Labor test über diese neu LEDs finden, wo es fahlich korrekt getestet sind. Oder kennt Ihr solche? Dann bitte teilen. Danke!
Da das total Illegal ist und die Entgegenkommenden mit hoher Warscheinlichkeit geblendet werden wird das in Deutschland niemand haben. Zumindest nicht bei uns im Forum!
https://www.ebay.de/itm/Philip…=p2385738.m4383.l4275.c10
https://www.ebay.com/itm/Genui…-Light-Lamp-/152568729304
[Blockierte Grafik: https://i.ebayimg.com/images/g/ULkAAOSw1WJZL5kr/s-l500.jpg]
Nimm bitte erstere. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es dir danken. Auch in Ungarn!
Mal abgesehen davon hat der Mokka automatisches Fernlicht. Das funktioniert recht gut und ohne Gegenverkehr oder hinter Fahrzeugen oder ohne Straßenbeleuchtung ist die Straße sehr gut ausgeleuchtet!
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Also ich entnehme dem Post das die Bohne in Ungarn fährt
Hallo Mr. Bean,
Ich weiss dass diese retofit LEDs noch kein ECE haben. Ob es rechtlich ohne ECE in EU illegal bin ich nicht ganz sicher. Illegal sind die Xenon nachrüst Systeme ohne den vorgeschriebene Ausrüstungen.
Ausserdem die von Dir eingelinkten Philips LED ist es empfohlen oder anders gesagt zugelassen in Scheinwerfer mit Projektorlinsen einzusetzen.
Bitte zeige mir den Beweis - unabhängige Fachbericht - das diese Retofit LEDs den Gegenverkehr blendet. Hoche Wahrscheinlichkeit ist kein Fackt.
Hat Jemand mehr konstruktive Kommentar...
Also hier fährt die keiner.
Mit ein wenig Suchen findet man einige Suchergebnisse:
https://www.amazon.de/Toppower-Scheinwerfer-Autoscheinwerfer-360°Ei...
https://www.motor-talk.de/foru…nt-ihr-dazu-t4780239.html
https://www.benzinfabrik.de/bl…ung-von-h7-leuchtmitteln/
https://www.benzinfabrik.de/de…edh7-weiss-offroad?c=7209
[Blockierte Grafik: https://www.benzinfabrik.de/media/image/d8/a3/a8/IMG_1524_600x600.jpg]
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Alles klar, dann suche ich weiter für Antworten, weil diese neuen kleinen Verwendeten LED dioden Geometrien sind schon sehr zu Wolfram Glühfaden, also den optischen desin der Spiegel sollte passen und dass ist das Schlüssel für dem Erstaz.
Ausserdem den AFL+ LED von der MOkkaX arbeitet mir 3x Spiegeln. Vielleicht könnte Jemand ein detail Bild einfügen?
Mokka X LED Scheinwerfer:
[Blockierte Grafik: https://abload.de/img/df5d122b-b384-406a-9b32us4.jpg]
[Blockierte Grafik: https://abload.de/img/opel-mokka-9-80029239ocujl.jpg]
[Blockierte Grafik: https://abload.de/img/-gelaendewagen-neuq2ufg.jpg]
Mokka X Halogen Scheinwerfer:
[Blockierte Grafik: http://www.bsauto.opeldealer.c…tol/IMG_0191-itnkubdo.jpg]
[Blockierte Grafik: https://www.vmaxx.de/media/images/401/jpg3/vm04150.jpg]
MOKKA-X mit H7 LED: https://www.ebay.it/itm/KIT-FU…IO-NO-ERROR-/172675993018
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Schneller, weiter, heller: LEDs im Auto
ZitatAlles anzeigenQuelle: https://www.adac.de/der-adac/verein/aktuelles/led-retrofits/
05.12.2017
LED-Retrofits wären ein Sicherheitsgewinn im Straßenverkehr. Jedoch: Derzeit sind LED-Retrofits aufgrund der Gesetzeslage in Europa unzulässig.
Der aktuelle ADAC Lichttest hat gezeigt, dass 51 Prozent der Autofahrer mit defekter oder fehlerhafter Beleuchtung unterwegs sind. Gerade in der Dunkelheit ist die Wahrscheinlichkeit zu verunglücken wesentlich höher als am Tag. Austauschbare Leuchtmittel mit LED in Scheinwerfern oder Bremslichtern steigern die Sicherheit deutlich.
Wie eine aktuelle Untersuchung sogenannter LED-Retrofits (Leuchtmittel, die in Fassungen von herkömmlichen Glühlampen verwendet werden) zeigt, sind LEDs in Scheinwerfern nicht nur langlebiger. Sie leuchten auch weiter und sorgen durch ihr weißeres, tageslichtähnliches Licht dafür, dass Kontraste besser wahrgenommen werden. Auch beim Bremslicht zeigt sich ein Vorteil gegenüber herkömmlichen Lampen: Die Bremsleuchte reagiert im Fall eines Bremsvorgangs schneller, der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs kann somit früher reagieren.
Nur im Auto sind LEDs nicht zugelassen
Das Problem: Derzeit sind LED-Retrofits aufgrund der Gesetzeslage in Europa im Straßenverkehr unzulässig. In die meisten Haushalte haben die Leuchtmittel schon Einzug gefunden, nur im Auto sind sie nicht zugelassen, sofern sie nicht als Voll-LED-Scheinwerfer oder Leuchte typgeprüft wurden. Ist eine Lampe defekt, muss sie auch wieder durch eine Birne mit Glühfaden ersetzt werden – zumindest in Europa. In anderen Ländern, wie beispielsweise den USA, sind LED-Retrofits im Straßenverkehr bereits zugelassen.
Wir haben LED-Modelle von Osram, Philips, Nighteye und Ring in H4/H7-Scheinwerfern mit Reflektor und Streuscheibe (VW Golf III), Freiflächenreflektor (Mini, VW Passat) oder Projektionssystem (Hyundai i30) und Heckleuchten mit klarer oder lichtstreuender Abdeckung untersucht.
Leider kann ich mehr nicht lesen, da kein ADAC Mitglied. Aber ich habe hier was bzw. es gefunden:
ZitatAlles anzeigenQuelle: https://www.adac.de/infotestra…chttechniken/default.aspx
Für uns selbstverständlich ist ein Fahrzeug mit Lichtern und Leuchten ausgestattet. Sie ermöglichen uns das Fahren bei Dunkelheit, Dämmerung oder schlechter Sicht, aber auch dienen sie zur Erkennbarkeit des Fahrzeugs und zur Signalisierung von Fahrmanövern. Doch wie entsteht eigentlich das elektrische Licht? Wie funktioniert ein Scheinwerfer? Im Rahmen einer Kurzrecherche wird die Lichttechnik am Fahrzeug beschrieben.
LED-Leuchtmittel, die anstelle einer Glühlampe verwendet werden könnten, nennt man LED-Retrofits. Der ADAC hat LED-Leuchtmittel untersucht, die in Fahrzeugen Verwendung finden könnten, besonders in Fahrzeugen, die schon mit Glühlampentechnik am Straßenverkehr teilnehmen. Ist das eine valide Alternative zur Glühlampe?
LED-Retrofits sind Leuchtmittel, deren Einsatz anstelle einer Glühlampe im Kfz möglich wäre. Sie unterscheiden sich in Bauform und Art der Lichtabstrahlung von der Glühlampe, passen aber in die Fassung und zeigen zusammen mit der Leuchte oder dem Scheinwerfer die gleiche Lichtcharakteristik (Abstrahlung, Helligkeit).
LED-Substitutes sind Leuchtmittel, die die gleiche Lichtcharakteristik (Abstrahlung, Helligkeit) und Bauform haben wie die entsprechende Glühlampe. Sie könnten 1:1 ausgetauscht werden ohne Anpassung, lediglich die Art der Lichtemission (LED anstatt Glühfaden) ist anders.
- Die rechtliche Situation: Leuchten, die für tauschbare Glühlampen entwickelt wurden, sind homologiert für Leuchtmittel nach UN ECE Reg. 37. Diese Regelung, die Lampen und Fassungen definiert, sieht vor, dass das Licht von einer Glühwendel erzeugt wird. Die Lichtmenge (Lichtstrom) wird über die Leistung in Watt definiert.Als diese Gesetze und Regelungen entworfen und vereinbart wurden, konnte man sich noch nicht vorstellen, dass eine LED, eine Leuchtdiode, in der Lage sein würde so viel Licht abzugeben, dass sie als Leuchtmittel infrage käme.Dem zur Folge gibt es in Europa kein Gesetz, nach dem eine LED-Lampe, die eine Glühlampe aufgrund seiner technischen Eigenschaften wie z.B. Fassung und Lichtabgabeparameter ersetzen könnte, homologiert werden könnte. Ohne Zulassung ist der Einsatz im Straßenver-kehr nicht erlaubt. Auf anderen Teilen der Erde sieht die Situation besser aus, sowohl in den USA wie auch in Asien sind LED-Retrofits teilweise zugelassen. Europa hinkt hier hinterher.Das akzeptiert der Verbraucher jedoch immer weniger, so dass davon auszugehen ist, dass bereits unerlaubt LED-Leuchtmittel im Straßenverkehr im Einsatz sind, leider auch solche, deren lichttechnische Eigenschaften mangelhaft sind.Bei Voll-LED-Scheinwerfern oder Leuchten sind die Leuchten als Ganzes individuell typgeprüft, für sie gibt es Gesetze und Regelungen. Bedingung: Die LEDs dürfen nicht austauschbar sein. Bei Defekten muss der gesamte Scheinwerfer oder die komplette Leuchte getauscht werden – ein hoher Kostenfaktor.
- Untersuchungsdurchführung: Die Untersuchung von LED-Leuchtmitteln, die in Fassungen von herkömmlichen (Halogen-) Glühlampen am Kfz passen und diese ersetzen könnten, wird in Bereiche unterteilt:
- Lichttechnische Eigenschaften
- Elektrotechnische Eigenschaften
- Mechanische Eigenschaften
Es werden sowohl Messungen in einem Lichtkanal durchgeführt (Abblendlicht; H4 und H7), wie auch Einbauversuche an verschiedenen Fahrzeugen durchgeführt, um die Kompatibilität hinsichtlich der Reaktion des elektrischen Bordnetzes und dem Verhalten der Leuchtmittel daran beurteilen zu können, wie auch die bauräumliche Situation. Weiter werden bei den Leuchtmitteln für die Signalisierung (Bremse, Blinker) und Begrenzungs- / Umrissbeleuchtung das lichttechnische Verhalten qualitativ beurteilt und anhand von Beispielen fototechnisch dokumentiert.Es handelt sich bei dieser Untersuchung nicht um einen Test, sondern um eine Studie. Die Regeln des guten Testens sind daher nicht Basis dieser Untersuchung. Es ist nicht Sinn dieser Untersuchung, die Leuchtmittel untereinander wertend zu vergleichen. Vielmehr soll am Beispiel ausgewählter Produkte betrachtet werden, ob und wie LED-Retrofits in Kfz eingesetzt werden könnten.
AuswahlkriterienDa der Einsatz von LED-Retrofits nach derzeitiger Gesetzeslage im Straßenverkehr unzulässig ist, werden Leuchtmittel nach Experteneinschätzung ausgewählt, deren lichttechnische Eigenschaften der Art sind, dass sie aller Wahrscheinlichkeit nach eine Glühlampe im Fahrzeug ersetzen könnten, ohne dass sich die Lichtabgabe oder -abstrahlung negativ verändert.Ein weiteres Kriterium ist eine gewisse Marktreife, reine Prototypen sollen nicht betrachtet werden. Es werden sowohl Leuchtmittel für Abblend-/Fernlicht ausgewählt, wie auch Leuchtmittel für die Signalisierung (Bremse, Blinker) und Begrenzungs- / Umrissbeleuchtung.ProdukteVerhalten und Wirkungsweise in Serienfertigung befindlicher Produkte der folgenden Hersteller / Marken werden untersucht:
- Osram
- Philips
- Ring (nur Lampen für Signalisierungs- / Begrenzungs- / Umrissbeleuchtung)
- Nighteye (nur Lampen für Frontscheinwerfer)
Untersuchungskriterien, UntersuchungsverfahrenLichttechnische EigenschaftenDie lichttechnischen Eigenschaften eines Leuchtmittels, das eine Glühlampe ersetzen soll, müssen so vergleichbar mit denen der Glühlampe sein, dass das Verhalten der Leuchte für den Betrachter und auch für Messanlagen gleich (oder besser) ist. Während bei Signal- oder Begrenzungsleuchten die Vorgaben seitens des Gesetzgebers so gewählt sind, dass die Erfüllung der Funktion im Vordergrund steht und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss (Blendung, Irreführung), werden beim Abblendlicht sehr hohe Anforderungen an die Lichtemission gestellt. Einerseits ist die Qualität der Fahrbahnausleuchtung (Mindestanforderungen an die Helligkeit in verschiedenen Bereichen des Lichtkegels) ein wichtiges Kriterium für die eigene Sicherheit im nächtlichen Straßenverkehr, und andererseits ist die Einhaltung von Grenzwerten (Maximalwerte zur Vermeidung der Blendung) ein essentielles Kriterium für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.Der Gesetzgeber hat die Anforderungen sehr genau definiert. Unterhalb der „cut-off“-Grenze werden Minimal-Werte vorgegeben, um eine Mindestqualität der Fahrbahnausleuchtung zu gewährleisten. Für die „glare region“ werden im Wesentlichen Maximalwerte vorgegeben, um eine Blendung zu unterbinden. Jedoch werden auch Minimalwerte genannt, um eine Sichtbarkeit des Scheinwerfers des Entgegenkommenden sicherzustellen, sonst würde man das Fahrzeug schlechter oder später erkennen können.[Blockierte Grafik: https://www.adac.de/_mmm/jpg/Lichttechniken_06_350x220_308449.jpg]Abbildung: Osramglare region = Blendungsbereichrange = Bereich maximaler Leuchtweitecut-off = Hell-Dunkel-Grenze
Somit werden die lichttechnischen Eigenschaften der Leuchtmittel für das Abblendlicht in einem Lichtkanal vermessen, denn nur dadurch kann festgestellt werden, ob zusammen mit der Leuchte die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden und somit ein LED-Leuchtmittel (Retrofit/Substitute) als Ersatz für eine Halogenglühlampe grundsätzlich eingesetzt werden könnte.
Unten weiter ...
Hallo Mr. Bean,
Vielen dank für Ihre Bemühungen (Bild und den beiden Link), später werde ich es durchlesen.