Naja,
ich glaube kaum, das sich GM und Vodafone da strafbar machen werden. Das BDSG versteht da so gar keinen Spass und macht einem wenn es den sein muss, die Bude zu.
Nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG stellt GPS-Tracking ohne Einwilligung mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn es in der Absicht geschieht, sich zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, dann ist es sogar strafbar.
Auch hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2013 festgestellt. Mittels Peilsender und Handyortung gesammelte Daten können nicht als Beweismittel in einem Rechtsstreit verwendet werden.
Aber um ganz sicher zu gehen, muss OnStar ja auch nicht aktiviert werden. Hier ist dann der GPS-Sender und das Mobilfunkmodul ohne aktivität.
Die Mobilfunkortung wird auch immer genauer, Dank der intensiven Datennutzung, Mobilfunkzellen sind in einer s.g. Cell-ID zusammengefasst. Da immer mehr Mobilfunkzellen benötigt werden, um die Datenflut händeln zu können, wird auch die Messung der Signallaufzeitverzögerung immer besser.