Alles anzeigenNaja.... so schnell erlischt die Betriebserlaubnis nicht:
"Wann erlischt eine Betriebserlaubnis?
Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, durch welche sich die Fahrzeugart ändert, die eine Gefährdung hervorrufen
könnten oder durch die sich die Abgas- oder Geräuschwerte verschlechtern."
Da muss man schon viel mehr ändern, als nur ein paar Glühfadenlampen gegen LED austauschen
Gruß
Helmut
Da liegst du aber falsch und nur austauschen der Leuchtmittel von Halogen auf LED ist verboten, da die komplette Leucht nur mit Halogen die Bauartgenemigung hat und wenn du die mit LED betreibst, erlischt diese und somit auch Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Es muss immer die komplette Einheit mit echten E Prüfzeichen gewechselt werden. Einheiten ohne E Prüfzeichen sind auch verboten und es erlischt die Betriebserlaubnis.