Sehr merkwürdig du warst doch schon im Januar 2017 zum TÜV ( um die blaue Plakette zu bekommen ) warum wurde das denn da nicht schon beanstandet? Ich kenne das so das wenn eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt kein Gutachten notwendig ist. Ich glaube da haben sie dich über den Tisch gezogen auch wenn das Gutachten nicht so teuer war.
Warum wurde denn der Frontbügel nicht beanstandet dafür hast du doch auch nur eine ABE oder wird der erst beim Tüv termin 2022 bemängelt?
Mein blaues Schmuckstück :--)
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Ich hab ja gesagt das Dein Mokka ohne Probleme drüber kommt.
Von den anderen Sachen habe Ich nichts geahnt
Ich kenne es auch nur so das man wenn eine ABE vorhanden ist es nicht eintragen muß.
Es sei denn es ist als auflage in der Abe festgeschrieben.L.g.Uwe
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Frank im Januar 2017 nicht bei Opel, sondern bei der Fa. Küs, die auch Tüv machen. Und die haben da überhaupt nichts dazu gesagt, nur, das die blaue Plakette besser zu meinem Auto passt .
Ich hab denen damals auch alle AGB'S gezeigt, und da war alles gut .
ja und vom Rammbock haben die heute gar nichts gesagt, ich hab auch nicht gefragt, ich war so sauer, weil ich 170 € zahlen musste... -
Es sei denn es ist als auflage in der Abe festgeschrieben.
Uwe, der Werkstattmech hat heute gesagt, dass das angeblich in der ABE drinsteht, ich hab sie nicht durchgelesen . Hätte ich vielleicht vor Jahren machen müssen, als ich das Zeugs gekauft habe.
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Oje
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Jetzt stellt sich für mich die Frage warum gibt es eine ABE die dann es zur Aufgabe macht zum Gutachten?
Da stimmt doch was nicht!
Bis jetzt war das immer so das eine ABE ein Gutachten überwiegt.Ich könnte davon ausgehen es ist keine ABE sondern nur ein Gutachten für das Produkt, welches besagt, daß eine Nachprüfung erforderlich macht.
Da würde ich mit der Firma Cobra mich mal in Kontakt setzen.
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ich werde mir jetzt mal, wenn ich Zeit habe, die AGB genauer durchlesen. Mal sehen was da über Gutachten steht
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Andrea, hast du nun ein Gutachten für die Schwellerrohre gehabt oder eine ABE?
Bei einem Gutachten musst du die Teile nach Anbau und Überprüfung durch den TÜV eintragen lassen.
Hast du eine ABE, also eine Allgemeine Betriebserlaubnis, mußt du das nicht. Die mußt die ABE aber mitführen!
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Wobei das ja der Bericht der Abnahne am Auto ist.
Du hattest vom Hersteller nur ein Gutachten. Damit mußtest du zu einer Abnahmestelle.
Mit den AGBs, also den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat das nichts zu tun. Das regelt andere Dinge