Chiptuning 1.4 112KW 152PS

  • Das kann dann richtig TEUER werden und auf jeden Fall wird umgehend das Fahrzeug stillgelegt. Sprich ausser Verkehr gesetzt. Muss dann das Fahrzeug auf eigene Kosten Rückbauen, in den ursprünglichen Zustand zurückversetzten. Dazu hat man in der Regel etwa 2 Wochenzeit. Danach kann man das Fahrzeug wieder Vorführen - in Verkehr setzten. Was auch mit Kosten verbunden ist.

    von guten Tuningfirmen liegt immer ein spezielles schreiben dabei das es für ezplizit diesen wagen eingetragen ist, darum muss mann auch im vorfeld (2wochen ca) seine Wagendaten angeben, so wars bei meinem bruder, allerdings hat der spass ihm 900€ gekostet, für 45PS mehr u 60 Nm plus, und die Mähr von spritsparen ist auch eine Mähr, er hat halben liter mehr verbrauch.

    Dieses schreiben muss man zusammen mit dem Fahrzeugausweis beim Eintragen vorlegen und muss danach zusammen mit dem Fahrzeugausweis im Fahrzeug mitgeführt werden.


    Ebenso muss man dies der Fahrzeugversicherung mitteilen. Da dies in der Fahrzeugpolice eingetragen wird. Man eventuell danach etwas mehr Prämien bezahlen muss. Macht man dies nicht. Kann es sein das man bei einem Unfall den Schaden selber am eigenen Fahrzeug bezahlen darf. Man danach vielleicht auch noch die Versicherung verliert.


    Weiss das, da beim Vectra GTS 1.9 CDTi vom Vorgänger ein Chiptuning (+30 Diesel PS) eingebaut war. Jedoch nie eingetragen wurde. Habe mich dann beider Versicherung erkundigt/schlau gemacht. Habe darauf das Chiptuning Ausgebaut!

  • ok. Aber einen zugelassenen Wagen hast du dann immer noch nicht. Dazu muss man zum TÜV. Und bei bestandener Abnahme zum Straßenvekehrsamt das Ganze Amtlich machen. Anschließend dann die Meldung bei der Versicherung. Bei der wirdt du dann gegebenenfalls neu eingestuft. Du hast ja nun ein Auto mit anderem Motor.


    So läuft das wenn man es richtig macht ...


    Machen allerdings laut einem Gespräch mit einem Tuner in Oschersleben der auch das Motorsteuergerät tunt die aller wenigsten ....!

  • In der Schweiz geht das anderst.


    Beim Einlösen eines NEUEN Fahrzeug – in Verkehr setzten.


    Da musst du das Fahrzeug zuerst mal kaufen. Danach musst du eine Kopie vom Formblatt 1320A (oder wie sich dieses auch immer nennt) und eventuellen weiteren Papieren deiner Versicherung zukommen lassen. Egal ob im Format jpg, jpeg, pdf, etc. oder als Papierkopie. Danach stellt deine Versicherung einen Versicherungsnachweiss aus. Diesen in der Regel Elektronisch. Der automatisch an das zuständige Strassenverkehrsamt gesendet wird. Da ist er so zusagen Hinterlegt. Bis du das Fahrzeug mit den Fahrzeugpapieren, weiteren Papieren und Formaleren am Schalter einlöst. Dabei Ruft der Sachbearbeiter diesen Versicherungsnachweiss ab.


    Danach bekommst du die Kontrollschilder und den Fahrzeugausweiss.


    Danach muss das Fahrzeug erst nach 4 Jahren das erste Mal zur MFK.




    Kaufst du ein GEBRAUCHTES Fahrzeug musst du eine Kopie vom aktuellen Fahrzeugausweiss oder abgestempelten Fahrzeugausweiss deiner Versicherung zukommen lassen. Diese stellt dann den Versicherungsnachweiss aus. Diesen in der Regel Elektronisch. Der automatisch an das zuständige Strassenverkehrsamt gesendet wird. Da ist er so zusagen Hinterlegt. Bis du das Fahrzeug mit den Fahrzeugpapieren und Formaleren am Schalter einlöst. Dabei Ruft der Sachbearbeiter diesen Versicherungsnachweiss ab.


    Danach bekommst du den neuen Fahrzeugausweiss und den alten Abgestempelten (Ungültig gestempelten) Fahrzeugausweiss.


    Ist dieses Fahrzeug länger als 1 Jahr ausser Verkehr gesetzt muss es zur MFK.
    Ist es unter 1 Jahr wird in der Regel nur der Fahrzeugausweiss Umgeschrieben.



    Ohne Versicherungsnachweiss geht gar nichts auf dem Strassenverkehrsamt! Bezüglich Fahrzeug einlösen – in Verkehr setzten.


    Fahrzeuge bis 10 Jahre müssen alle 4 Jahre zur MFK.
    Fahrzeugen die älter als 10 Jahre sind müssen alle 2 Jahre zur MFK.


    MFK = MotorFahrzeugKontrolle (TÜV)
    Du bekommst dazu automatisch etwa 1 bis 1 ½ Monat vor es soweit ist eine Schriftliche Anzeige / Einladung für das Fahrzeug erneut Vorzuführen mit dem Termin und deinen Fahrzeugdaten. Dies vom Stassenverkehrsamt. Damit geht man dann zu seinem Garagisten des Vertrauens. Der dann alles Weitere macht. Man kann das Fahrzeug auch selber Vorführen auf der MFK.



    Hoffe ich habe es verständlich geschrieben…

  • Solange es bei so einen Schreiben von "guten Tuningfirmen" nicht um eine offizielle ABE handelt ist das alles Makulatur.


    Eine Garantie auf den Motor oder was auch immer bedeutet nicht das die Betriebserlaubnis für das Fahrzeuge weiter gegeben ist.

  • Eine ABE kann es nicht geben da es sich um eine gravierene Änderung am Fahrzeug handelt. Das Fahrzeug hat ja andere Leistungsdaten die in die Papiere eingetragen werden müssen. Auch müssen die Abgaswerte überprüft werden