Allerdings sagt mein FOH ich sollte sie immer mitlaufen lassen
Aus der Sicht des FOH verständlich, weil: "Der FOH hat seinen Kunden über Gefahren der PKW-Nutzung zu informieren, sofern ihm diese selbst bekannt sind, sonst droht Schadensersatz".
Wenn man dem Kunden, also empfiehlt, die Klimaanlage immer eingeschaltet zu lassen, ist das nicht falsch und schützt ihn vor evtl. Schadensersatzansprüchen gegenüber des Kunden.
Das sagen auch GTÜ und ADAC dazu:
Eine Klimaanlage sollte regelmäßig laufen. Im Extremfall kann es bei einem lange Zeit unbenutzten Gerät sonst zu Schäden am Klimakompressor kommen. Das hat eine teure Reparatur zur Folge.
Hintergrund ist die Tatsache, dass das Kühlmittel in der Anlage auch als Schmiermittel für den Kühlkompressor wirkt. Wird die Klimaanlage nicht genutzt, kann es an Schmierung fehlen. Etwaige Probleme am Kompressor machen sich in Form einer verminderten Kühlleistung bemerkbar.
Es ist also nicht nötig, die Klimaanlage ständig mitlaufen zu lassen. Aber ich als Kunde bin selbst dafür verantwortlich, die Klimaanlage regelmäßig laufen zu lassen.
Kleiner Tipp von mir, da nicht automatisch im Serviceplan enthalten:
Zirka alle zwei Jahre einen Klimaservice zu machen. Dazu gehört eine Funktions- und Leistungsprüfung oder der Wechsel des Kältemittels. Etwaige Verunreinigungen wie Öl oder Wasser werden beseitigt, die gereinigte Flüssigkeit wieder ein- und die verlorene Menge nachgefüllt.