Hallo, mich würde interessieren ob der Kaufvertrag auf den Behinderten ausgestellt sein muss oder ob das Fahrzeug nur auf den behinderten zugelassen sein muss und der Kaufvertrag auf mich.
Marika...Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
Haallo Marika
Der Kaufvertrag muß auf den Behinderten u.das Fahrzeug auch auf IHN sein. Denn der B- Ausweis wird ja kopiert u. an den Kaufvertrag angehangen. Jetzt kommt es darauf an, was für Behinderung vorliegt, weil es beim Zoll dann die Ermäßigung beantragt u. im Fahrzeugschein vermerkt wird. Ich schreibe aus eigener Erfahrung.
Gru ss miniklausi1