Bund streicht Steuervorteil ab 2019

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    AUTOGAS (LPG)
    Bund streicht Steuervorteil ab 2019
    15.02.2017


    Eigentlich sollte der Steuervorteil für Flüssiggas noch bis Ende 2021 gelten. Jetzt hat das Bundeskabinett beschlossen diesen bereits Ende 2018 auslaufen zu lassen.
    Der am Mittwoch (15.2.2017) gefasste Beschluss des Bundeskabinetts zum Energiesteuergesetz streicht ab 2019 den Steuervorteil für Autogas (LPG). Die Streichung des Steuervorteils soll dem Bund zusätzlich eine Milliarde Euro in die Kasse spülen.
    Steuervorteil für Erdgas bleibt bis 2026
    Anders als beim Autogas wurden hingegen die Steuervorteile für Erdgas (CNG) beim Einsatz im Verkehr verlängert. Sie laufen bis 2026 weiter, werden aber ab 2024 abgeschmolzen.
    Autogas genießt derzeit einen Steuervorteil von 15 Cent je Liter, der Literpreis liegt bei derzeit zwischen 50 und 60 Cent. Aktuell nutzen rund 480.000 Fahrzeuge in Deutschland Autogas (LPG). Erdgas wird nur von rund 100.000 Fahrzeugen getankt.