Kein Schild, keine geänderten Regeln/Voschriften.
Es gilt also das was dort allgemein gültig ist
Kein Schild, keine geänderten Regeln/Voschriften.
Es gilt also das was dort allgemein gültig ist
Ohne das Zeichen 274 (Schild "weiß mit rotem Rand und der Zahl 30) hat die Markierung auf der Fahrbahn keine
rechtliche Bedeutung mehr.
Moin,
wo steht das rechtsverbindlich geschrieben? Die Quelle wäre sehr hilfreich...
Ansonsten scheint dieser Link aus "meinem" Moppedforum das Ganze am ehesten zu treffen:
http://www.sicherestrassen.de/…VKZKatalog/KatMarkVKZ.htm
Gruß, Berndt
Moin,
wo steht das rechtsverbindlich geschrieben? Die Quelle wäre sehr hilfreich...
In Deinem Link hast Du die Antwort bereits selbst gegeben.
§ 42, Absatz 6, Nr. 3 der StVO (Straßenverkehrsordnung) lautet wörtlich:
"Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein entsprechendes Verkehrszeichen."
Im Umkehrschluss bedeutet das - ohne Verkehrszeichen ist der Hinweis auf der Fahrbahn "für die Katz"
Die VwV (Verwaltungsvorschrift) zu § 42, Absatz 6, Nr. 3 StVO gibt lediglich vor, was die Straßenbaubehörden (Gemeinde/Stadt, Landkreis, Land oder Bund) bei der Anbringung
und Ausgestaltung der "Hinweise" zu beachten haben.
Gruß
Helmut
In Deinem Link hast Du die Antwort bereits selbst gegeben.
§ 42, Absatz 6, Nr. 3 der StVO (Straßenverkehrsordnung) lautet wörtlich:
"Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein entsprechendes Verkehrszeichen."
Stimmt, stand wohl irgendwie auf dem Schlauch...