Moin, wo steht das rechtsverbindlich geschrieben? Die Quelle wäre sehr hilfreich...
In Deinem Link hast Du die Antwort bereits selbst gegeben.
§ 42, Absatz 6, Nr. 3 der StVO (Straßenverkehrsordnung) lautet wörtlich:
"Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein entsprechendes Verkehrszeichen."
Im Umkehrschluss bedeutet das - ohne Verkehrszeichen ist der Hinweis auf der Fahrbahn "für die Katz"
Die VwV (Verwaltungsvorschrift) zu § 42, Absatz 6, Nr. 3 StVO gibt lediglich vor, was die Straßenbaubehörden (Gemeinde/Stadt, Landkreis, Land oder Bund) bei der Anbringung und Ausgestaltung der "Hinweise" zu beachten haben.