Prämienhöhe und Regulierungsverhalten stehen nicht unbedingt in einem direkten Zusammenhang.
Jeder im Verkehrsrecht tätige Anwalt kann da mehr oder weniger sein eigenes Lied singen, welche Versicherung in welchen Sparten vernünftig reguliert und wo man auch wegen relativ eindeutiger Sachverhalte und Schadenspositionen vor Gericht ziehen muss.
De facto spielt für den Endkunden die Frage des Kundenservice im weiteren Sinne nur bei der Kaskoversicherung eine Rolle. Und gerade im Bereich der Vollkaskoversicherung sind auch die Unterschiede im jeweiligen Versicherungsumfang am spürbarsten wie etwa Neuwertentschädigung, Verzicht Abzug neu für alt, Wahl der eigenen Werkstatt, Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit oder SFR im Schadensfall.
Man kann es auch so formulieren: für die Ersparnis kann man vielfach auch noch locker eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit eindecken um einer zahlungsunwilligen Kaskoversicherung auf die Sprünge zu helfen.