Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Keine Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schäden durch defekten Sensor des Trocknungsbügels
Hier der Link zum Urteil:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Keine Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schäden durch defekten Sensor des Trocknungsbügels
Hier der Link zum Urteil:
Hab auch immer ein ungutes Gefühl bei diesen Waschanlagen bis jetzt ist alles gut gegangen.
Sorry wenn ich jetzt abkotze.......
Solche Gerichtsurteile sind mal wieder typisch Deutsch.
Da streuben sich meine Nackenhaare bis der Arm nach oben geht.
Demnach bin ich als Autofahrer auch nicht haftbar wenn ich einen
Radfahrer in den Graben kicke..... da muß der Geschädigte dann
den Autohersteller in die Pflicht nehmen denn es war ja nicht ich
sondern das Auto welches den Schaden verursacht hat.
*** armes Deutschland ****
Alles anzeigenSorry wenn ich jetzt abkotze.......
Solche Gerichtsurteile sind mal wieder typisch Deutsch.
Da streuben sich meine Nackenhaare bis der Arm nach oben geht.
Demnach bin ich als Autofahrer auch nicht haftbar wenn ich einen
Radfahrer in den Graben kicke..... da muß der Geschädigte dann
den Autohersteller in die Pflicht nehmen denn es war ja nicht ich
sondern das Auto welches den Schaden verursacht hat.
*** armes Deutschland ****
Umsonst gekotzt! Es gilt das Verursacherprinzip: der Waschanlagenbetreiber kann ja nix für den defekten Sensor, sondern der Hersteller der Anlage und letztendlich der Zulieferer dieses Bauteils.
Wenn Du einen Radler von der Straße schubst, hast Du einen Fahrfehler gemacht und bist somit schadenersatzpflichtig.
Fliegt Dein Außenspiegel durch die Gegend, weil Opel den unsachgemäß verschraubt hat, und fegt den Radler aus dem Sattel, bist Du nicht schadenersatzpflichtig.
wie an meinem Smiley zu erkennen handelt es sich bei meiner Aussage
um einen "JOK"
NACHTRAG in gemäßigter Form:
Das Urteil des OLG Frankfurt hätte auch lauten können;
Grundsatz: Wer anderen einen Schaden zufügt ist haftungspflichtig.
Demnach hätte die Versicherung des Waschanlagenbetreibers und Dienstleisters
den Schaden begleichen müssen und im Nachtrag die Schadensumme vom
Hersteller/Wartungsbetrieb einfordern müssen.
Und nicht wie hier, den Geschädigten auf seinen Kosten sitzen lassen.
Aber! gesunder Menschenverstand und Rechtsgrundsätze sind nicht miteinander
vereinbar.....
Manfred
Im Prinzip könnte man auch anschreiben:
Schäden die durch die Anlage entstehen werden nicht durch den Betreiber übernommen . Für eine einwandfreie Funktion der Anlage kann nicht garantiert werden. Benutzung auf eigenes Risiko!
Im Prinzip könnte man auch anschreiben:
Schäden die durch die Anlage entstehen werden nicht durch den Betreiber übernommen . Für eine einwandfreie Funktion der Anlage kann nicht garantiert werden. Benutzung auf eigenes Risiko!
Das hört sich gut an.
Wenn so was an einer Waschanlage steht kann sich der Betreiber aber
die Hände waschen, mit reiben ist da nichts mehr.
Da würde ich aber nie mehr hingehen.
Das kommt gleich nach: Eltern haften für ihre Kinder und das ist wenigstens logisch.
Das klingt eher nach einem Scherz, da passt auch, bei grün bitte nicht losfahren, für eine funktionstüchtige Anlage kann nicht garantiert werden, losfahren auf eigenes Risiko, der Anlagenbetreiber haftet nicht für Schäden