BGH Urteil: Kein Garantieverfall, wenn das Auto in freier Werkstatt gewartet wird
Das habe ich heute auch im Netz gefunden, aber vielen Dank für deine Mühe. Das könnte hilfreich sein und es ist schön, dass man hier versucht, sich bei Problemen zu helfen.
Es kann sein, dass jeder seine Bedingungen für eine Garantie selbst bestimmen kann, das weiß ich nicht, aber erstens müsste der Kunde über eine verlängerte Garantiezeit dann auch informiert sein um eben den Service ggf. weiter beim FOH machen zu lassen und zweitens müssten dann die Bedingungen auch für alle gleich sein. Es kann ja nicht sein, dass bei dem einen Kunden die Garantie angewendet wird und beim nächsten mit gleichen Voraussetzungen nicht. Hier haben schon einige Betroffene geschrieben, dass der Tausch problemlos und kostenlos erfolgte, obwohl der Service nach normalem Garantieende in einer freien Werkstatt gemacht wurde.
Na ja, streng genommen sprechen wir ja hier auch nicht von Garantie, sondern von Kulanz.
Nein, wir sprechen streng genommen von einer Versicherung, deren Gültigkeit im Abschnitt "Gültige Garantien" geprüft werden soll. Also von Kulanz spricht in dem offiziellen Dokument niemand und auch nicht von irgendwelchen Ausschlusskriterien. Hast du es gelesen oder wolltest du nur mal so deine Meinung los werden? So wie es aussieht, reguliert der Hersteller den offensichtlichen Fehler über eine Versicherung, ist mir aber ehrlich gesagt auch egal wie, Hauptsache er tut es. Ich glaube nicht, dass ihn das in den Ruin treibt und einen "roten Teppich" hat hier bis jetzt noch niemand verlangt, rot steht mir nicht. Ich erwarte nur, dass derjenige, der für den Murks verantwortlich ist für diesen auch gerade steht und seine Kosten beseitigt und zwar bei allen, wo dieser Fehler auftritt.
Oder glaubst Du wirklich, dass es bei VW, Mercedes, Toyota und wie sie alle heißen nach 10 Jahren noch ansatzweise Kulanz gibt.
Ich glaube gar nichts, aber ich schlucke auch nicht widerspruchslos jede Kröte. Auf unseren Mokka waren keine 10 Jahre Garantie, wir haben ihn als Gebrauchtwagen gekauft und nach dem normalen Garantiezeitraum (eigentlich schon währenddessen) kann man den Service dort machen lassen, wo es am besten passt. Auf dem Land hat man nicht an jeder Ecke einen Fachhändler jeder Fahrzeugmarke und ich gehe dorthin, wo der Service für mich stimmt. Über irgendwelche zusätzlichen Garantien mit besonderen Bedingungen gab es keine Informationen seitens des Herstellers. Wenn du nicht rechnen musst oder willst und für eine Monteurstunde gern 100 % Aufschlag zahlst, ist das deine Sache, ich kann es nicht. Wir haben lückenlos den Service machen lassen, auch nach Ablauf der Garantiezeit wo, ist doch völlig unerheblich, solange es in einer Kfz-Meisterwerkstatt ist, zumal ein Scheinwerfer beim Service überhaupt keine Rolle spielt, daran wird nichts gewartet und das Problem hat auch überhaupt nichts mit einem möglichen Wartungsfehler zu tun. Auch in den freien Werkstätten werden übrigens die Original -Teile verbaut und die lässt sich jeder Hersteller in der Regel vergolden, so dass sich mein Mitleid hierfür sehr in Grenzen hält. Ein Scheinwerfer für 2000 EUR ist ja geradezu ein Schnäppchen! Den schmeißt man schon gerne mal wegen eines lumpigen Plastik-Zierrings auf den Müll, auch wenn er ansonsten tadellos in Ordnung ist. Wenn du also meinst, es sei eine Schweinerei von uns, hierfür kostenlosen Ersatz zu verlangen, dann bin ich an dieser Stelle sehr gerne Schwein!