Beiträge von Locke

    Deutschland
    Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten.
    Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen.

    Österreich
    In Österreich dürfen Nebelscheinwerfer, sofern sie fest in die Fahrzeugfront eingebaut sind, auch als Tagfahrlicht verwendet werden. Außerdem dürfen sie nicht nur wie in Deutschland bei Sichtbehinderung, sondern auch am Tag und bei guter Sicht, bei Nacht und Dunkelheit und bei kurviger Fahrbahn in Kombination mit Stand- und/oder Abblendlicht verwendet werden. Die einzige Ausnahme stellen hier Tunnels dar.

    Schweiz
    In der Schweiz ist die Verwendung von Nebelscheinwerfern im Strassenverkehrsgesetz geregelt: Die Nebellichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen sowie nachts beim Befahren kurvenreicher Strecken verwendet werden. Nebellichter müssen ein breitstrahlendes, nach oben gut abgegrenztes Licht erzeugen; sie dürfen nur zu den Standlichtern, den Abblendlichtern, den Fernlichtern oder einer Kombination dieser Lichter zugeschaltet werden können. Der obere Rand ihrer Leuchtfläche darf nicht über jenem der Abblendlichter liegen. Die unerlaubte Benutzung der Nebelscheinwerfer wird mit einer Ordnungsbusse von 40 CHF gebüsst.

    Die Nebelschlussleuchte ist ein Instrument der aktiven Sicherheit. Da sie aufgrund ihrer Helligkeit den nachfolgenden Verkehr stark blenden kann, ist ihr Betrieb mit strikten Regelungen eingeschränkt, welche jedoch je nach Land variieren.

    Gemäß (§ 17 StVO) der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Nebelschlussleuchten nur benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 m beträgt (§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO). Das ist in Deutschland der Abstand der Leitpfosten am Rand von Landstraßen und Autobahnen bei gerader Streckenführung, wodurch diese geeignet sind, die Sichtweite festzustellen. Die Sichtbehinderung darf nicht durch Regen oder Schneefall verursacht sein.

    In (§ 3 StVO) gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), darf die Geschwindigkeit max. 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig.

    Eine Kontrollleuchte mit gelbem Licht im Armaturenbrett ist vorgeschrieben. Trotzdem ist es in der Praxis häufig zu beobachten, dass Fahrer nach Durchfahren einer nebligen Stelle das Ausschalten der Nebelschlussleuchte vergessen. Kommt es durch missbräuchliche Benutzung zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, beträgt das Verwarnungsgeld 15 bzw. 35 Euro.

    also Licht an bei schlechter Sicht :thumbup:


    Hier sind wir bei den anderen extremen,
    manche schalten beim ersten Nebel die Nebellampen vorne und hinten ein,
    damit fahren sie dann Wochen/Monatelange herum :frust:

    Wem der Spiegel zu klein ist: Früher gab es doch immer diese großen Spiegel, die mit
    Gummiband an den original Spiegeln angebracht wurden...


    Nachdem mir die originalen Innenspiegel immer zu klein waren, verwende ich in all meine Autos
    den von Dir angesprochenen Panorama-Innenspiegel. :sa:
    Bin ein Fan davon :D


    PS: Glückwunsch zur Bohne :drinks: