Hast Du keine Chance mehr zur Rückabwicklung?
Eine Rückabwicklung ist grundsätzlich während Mängeln möglich, die via Garantie (auch nach Ablauf der Garantiezeit, sofern der Mangel während der laufenden Zeit gemeldet wurde), nicht behoben werden können.
Dabei muss dem Verkäufer 2x die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden.
Allerdings muss es sich um einen ERHEBLICHEN Mangel handeln, um rückabwickeln (wandeln) zu können.
Ob ein erheblicher Mangel vorliegt, kann ich persönlich leider nicht beurteilen und muss, falls sich der Händler oder Hersteller wehrt, leider auf
anwaltschaftliche Hilfe zurückgreifen.
Im Falle von Stefan's Bohne ist die Sache mit der Feuchtigkeit noch nicht behoben.
Der schwer- oder nicht-schaltbare 5. Gang wäre ein neuer Mangel!?
Falls die Aussage des KIC tatsächlich so gewesen ist, wie der FOH darlegt, wäre dies sehr unsachlich.
Hier würde sich wieder bewahrheiten, dass der Käufer der Verlierer ist, wenn er nicht von Anfang an ordentlich Druck macht.
Das möchte natürlich niemand, da man ja hofft, eine verträgliche Regelung zu finden.
Aber dann sind wir wieder beim letzten Satz meiner Signatur......