Glückwunsch zu deinem Verhandlungsgeschick.
Da ein Firmenrabatt genutzt wurde verminderten sich der erzielte Nachlass nur noch um den Betrag, der sich aus der Versteuerung des geldwerten Vorteils gemäß § 8 EStG ergab.
Damit ist die 1%-Regelung bzw. Versteuerung nach Fahrtenbuch gemeint, richtig? Das ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich und kommt auf die gegebene Situation an.