Zitat
der liegt jetzt viel solider auf den strassen,
Ja: Das kenne ich von meinem W168. Der hart hinten 25er drauf und ich habe ihn an die Grenzen getrieben. Da er auch gerade einfedert, setzt er mit den Winterreifen an den Heckschürzeninnenkanten auf:
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Um das mit den Spurverbreiterungen zu prüfen habe ich mich extra im Autohaus unter den Wagen gelegt ...
Diagonales Verschränken hilft nicht, da die Achse hier doch leicht kippt und der Reifen von der Radhausinnkante wegschwenkt. Man muss schon den Wagen voll beladen und ihn dann durch eine Senke treiben.
Das was ich von der Hinterachse gesehen habe sah so aus:
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Eibach Spurverbreiterungen: http://web2.carparts-cat.com/d…2=102&52=1&30=84&31=10264 -> http://web2.carparts-cat.com/d…5B8B641D1F68241001&12=130
Pro-SpacerService Information beachten , mit TÜV-Gutachten, ET 8 mm;Dicke/Stärke 15 mm, Spurverbreiterung pro Achse 30 mm, Zentrierungsdurchmesser 56,5 mm, Gewindemaß M12x1,5, Lochkreis-Ø 105 mm, Lochanzahl 5
Abnahme bzw. Eintragung der Pro-Spacer-Distanzscheiben: http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/22014/2299/INFO.PDF
Einbauanleitung: http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/22014/2299/SYSTEM4.PDF
Zitat
Zulässigkeit und Abnahme: Durch den Anbau von Distanzringen erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Es ist daher im Bereich der StVZO zwingend erforderlich unmittelbar nach dem Umbau, diesen nach §19.3 StVZO von einer Sachverständigenorganisation (TÜV oder DEKRA) abnehmen zu lassen.
Zitat
Teilegutachten: http://www.dvsegmbh.info/PDF/e…14/2299/E132XT0087-00.PDF
Ein Auszug daraus für den Mokka:
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Auflagen zur Radabdeckung: EA1 & EB2 : 5mm und 10mm
Das bedeutet, das man Radhausverbreiterungen anbringen müßte
Dann würde das so ja nicht gehen:
Quelle: Bild von Basti oben ...
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H&R Spurverbreiteerungen: : http://www.h-r.com/de/produktfinder.html#
Fahrzeuginfos: Lochkreis: 105 | Lochzahl: 5 | Mittenzentrierung VA: 56,6 / HA: 56,6 | ET Grenze VA: 8 / HA: 8 |Befestigung: M | Gewinde: M12 x 1,5
Breite pro Achse: 30 mm -> 30365566
Einbauhinweise: http://www.h-r.com/bin/infos/EBH-DRM.pdf
Gutachten: http://www.h-r.com/bin/122XT0289.pdf
[Blockierte Grafik: http://abload.de/img/unbenanntuvs8r.png]
Es sieht hier nicht anders aus: Die Radhäuser müssen verbreitert werden.
So wie bei Basti ist es leider nicht zulässig
Zitat
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Anforderungen an die Radabdeckung nach EG-Richtlinie ( 78/549/EWG i.d.F. 94/78/EG ) :
Die Radabdeckung muss bei fahrbereitem Fahrzeug, mit einem Insassen auf dem Vordersitz und bei Geradeausstellung der Räder die folgenden Anforderungen erfüllen.
Man lege das Lineal senkrecht an der Radmitte an und kennzeichne wieder die Flanke mit Kreide. Nun trägt man einen 30Grad Winkel nach vorn und 50Grad Winkel nach hinten ab und kennzeichnet wieder die Flanken. In diesem Bereich muss das ganze Rad abgedeckt sein.
Also Reifen und Felge => das komplette Rad incl Ventil, Nabenkappe usw.
Ergänzung ( trotz bereits vor EU Richtlinie erfolgter Eintragung
Ein aus dem Radkasten herausstehender Reifen ( bzw. Felge ) kann unter Umständen nach § 30c StVZO
Zitat:“ Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.“
bemängelt oder die Abnahme des Fahrzeuges verweigert werden.
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Wobei ich auch das gefunden habe:
Zitat
Die Radabdeckung muß gewährleistet sein Der TÜV achtet besonders darauf, daß die Radlauffläche (siehe Definition) im Bereich der Linie A abgedeckt ist.
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Defintion der Reifenlauffläche (laut TÜV): Der Teil des Reifens, der bei Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Berührung kommt. Die Felgenseitenwand oder der Felgenrand müssen nicht zwingend abgedeckt sein.
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Hier habe ich noch welche gefunden:
http://spurverbreiterung.de/pr…bezeichnung=Mokka&typ=J-A
http://www.hofmann-spurverbreiterungen.de/ , http://www.hofmann-spurverbreiterungen.de/Mokka__218.pdf