Beiträge von helmut10

    Bei mir geht der Tempomat nach betätigen der Kupplung nicht aus. Da mein Mokka 6 Gang Getriebe hat und mein Fahrzeug davor nur 5 Gänge hatte,erwische ich mich manchmal beim Fahren im 5.Gang,dass ich ja noch einen Gang habe und schalte dann in den 6.Trotz aktiviertem Tempomaten bleibt die Anzeig/Geschwindigkeit erhalten.Tempomat schalte ich am linken Lenkrad Bedienknopf aus oder kurzes abtippen der Bremse.Mfg Harald

    Das ist (auch bei meinem Mokka schon immer) normal.


    Kupplungpedal ..... die Einstellung bleibt erhalten


    Bremspedal nur minimal angetippt....Tempomat aus

    Ich habe im Januar 2022 die von Dir favorisierte "Varta Silver dynamic E39" selbst eingebaut (auf Anraten meines Händlers, da das original Ersatzteil seiner Aussage nach "unverschämt teuer ist" ).


    "Anlernen" war/ist nicht nötig.

    Ich hab mir jetzt schon für die Sommer- und für die Winterräder jeweils die orginal "Schrader" Sensoren bei Internethändlern besorgt (waren um einiges günstiger, wie beim "freundlichen Reifen- oder Opelhändler").


    Und beim Reifenhändler gabs auch keine Probleme......der muss ja nur die neuen Sensoren bei der Reifenmontage montieren.


    Das "Anlernen" mache ich sowieso selbst.....und da gab es noch nie Probleme.

    Hallo Smarties,


    besorge dir eine Batterie gemäß den Daten der bisherigen von einem namhaften Hersteller und lass sie vom ADAC einbauen, wenn das der Pannenhelfer macht.


    Ich habe auch einen Mokka A Baujahr 2014 (zwar Diesel, aber auch Start/Stopp).


    Ich habe im Januar 2021 die Batterie selbst gewechselt und hatte auch ohne "Anlernen" keine Probleme.


    Den Rat gab mit übrigens mein Opelhändler. Dieser sagte selbst, dass die originale Ersatzbattetie von Opel (PSA) maßlos überteuert ist.


    Gruß

    Helmut

    Manche haben "geschummelt"....... andere wiederum haben sich an die (damaligen) gesetzlichen Vorgaben gehalten und die Motoren regelkonform gebaut.


    Diejenigen, die geschummelt haben, mussten um-, bzw. nachrüsten......andere nicht :wink:

    Ich zitiere"


    "Das Rückwirkungsverbot resultiert aus der Tatsache, dass das Vertrauen des Bürgers auf die bestehende Rechtslage bzw. die bestehenden Gesetze geschützt wird. Es kann nicht sein, dass er sein Verhalten daran ausrichtet und dieses plötzlich ganz anders gewertet wird. Dieser Grundsatz des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit ist ein Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG."


    Sollte die EU so etwas wirklich vorhaben, dann ist eine Flut von Klagen zu erwarten, denen schlussendlich stattgegeben wird.