Beiträge von helmut10

    Wenn bei mir der Partikel Filter Freigebrannt wird zeit es mir in der Instrumententafel folgendes Symbol 2440722hr.png an.


    Dies ist auch Normal und Erlischt, wenn der Partikel Filter Freigebrannt ist. Steht auch so im Handbuch. Ausbrenndauer kann bis zu 20 min. betragen. Während der Ausbrenndauer sollte man auch nicht unter 50 km/h fahren und, wenn möglich die ganze Zeit eine konstante Geschwindigkeit fahren. Mein Partikelfilter ist nach auslesen beim Händler nur zu 25% zu. Da hat er andere bei dennen ist dieser zwischen 95 und 125% zu und sie wundern sich, wie so sie mehr Treibstoff brauchen als normal.

    Dann ist das eventuell bei den für dem schweizer Markt bestimmten Modellen so.


    Bei den Modellen für Deutschland gibt es beim "normalen" Freibrennen keine Anzeige in der Instrumententafel.

    Das aufleuchtende Symbol ist eine Warnung, dass das komplette Freibrennen jetzt unbedingt mal durchgeführt werden muss.


    Gruß

    Helmut


    Ps: und die Drehzahl!!! des Motors sollte möglichst nicht unter 2000 1/min fallen.

    Hierzu habe ich jetzt folgende Frage : Könnte jemand, bei dessen Mokka die Bohrungen in der Reling vorhanden sind, die Abstände von vorn bis zur 1. Bohrung und von hinten bis zur letzten Bohrung (siehe Anlage und Vorschaubild unten) messen und mir mitteilen? Da ich schon mal größere/längere Teile auf dem Träger zu transportieren habe, möchte ich diese an den richtigen Punkten sicher befestigen.

    Servus Mokki.


    Mein Mokka hat auch keine Bohrungen in der Dachreling und ich verwende den Originalträger ohne Pins.
    Aus diesem Grund habe ich mir aus einem Kunststoffprofil einen 4 cm langen Abstandhalter gesägt und verwenden diesen, um immer den selben Abstand des Trägerfußes von den vorderen, bzw. hinteren Kunststoffverkleidungen einzuhalten.


    Funktioniert prima und der Abstand der Trägerholme ist ausreichend, um unseren 4,7 m langen Canadier (ca. 28 kg) auch über weitere Strecken auf dem Dach zu transportieren.



    Gruß
    Helmut

    ...........


    Ich bin mit mit meinem 1.4 Benziner gut zufrieden aber mein alter Mokka mit dem 1.7 cdti der war schon sehr zügig im Anzug! :thumbup:

    Das kann ich nur bestätigen.


    Ich hatte ja in den vergangenen Jahren während des Urlaubs auf Teneriffa ausgiebig Gelegenheit, Mokkas mit 1,4 l Turbomotor als Leihwagen zu fahren . Vom Anzug unten raus liegen Welten zwischen meinen 1,7 cdti und dem Benziner.


    Ich möchte nicht tauschen.



    Gruß
    Helmut

    Die Nasen sind überflüssig.


    Ich hab mir einen Abstandhalter gesägt...vorne und hinten identischer Abstand.


    Und ja....die 6 Nm sind schon "ordentlich". Ich hab mir einen Drehmomentschlüssel aus dem Fachhandel besorgt.
    Ich ziehe nach einiger Zeit immer noch mal nach, vor allem wenn sich der kühle Träger in der Sonne aufgeheizt hat.


    Der Träger ist bei mir zum Transport unserers Canadiers sehr häufig im Einsatz.


    Gruß
    Helmut

    Hallo Berndt,


    Du hast explizit auf Paragraph 12 (Halten und Parken)hingewiesen und dieser wird auf Privateigentum (und dazu zählen nun mal Kundenparkplätze) von den Ordnungsbehörden nicht überwacht.


    Das bedeutet, selbst das "widerrechtliche" Parken auf einem Behindertenparkplatz ist zwar moralisch verwerflich, wird aber von der Polizei nicht sanktioniert.


    Ist auch ganz logisch, denn jeder Privatbesitzer entscheidet selbst, wo und wie die Parkflächen ausgestaltet werden.


    Gruß
    Helmut

    Der Sachverhalt ist klar geregelt:




    Im Paragrafen 12 Absatz 6 der StVO ist kurz und knapp formuliert: „Es ist platzsparend zu parken“. Mittelparker verhalten sich demzufolge nicht korrekt.

    Ob sich "Mittelparker" korrekt verhalten, will ich jetzt mal nicht bewerten.


    Fakt ist allerdings, dass die Vorschriften der StVO in Bezug auf das Parken auf Privat- Firmen- und Kundenparkplätzen keine Anwendung finden.


    Auf keinem dieser Parkplätze wird wegen eines Parkverstoßes eine Verwarnung/Bußgeld von der Polizei oder einer kommunalen Verkehrsüberwachung erhoben.


    Wenn auf diesen Parkplätzen etwas verlangt wird, dann immer durch den Eigentümer, oder vom Eigentümer beauftragte Privatfirmen.


    Gruß
    Helmut