Beiträge von helmut10

    Film und Fotoaufnahmen in der Öffentlichkeit, die einzelne Persone (nicht die des öffentlichen Lebens!) zeigen, dürfen nicht ohne deren Zustimmung veröffentlich werden. Schon gar nicht, wenn diese geeignet sind, diese Person bloß zu stellen usw.
    Insoweit dürfte die Rechtslage klar sein.


    Ebenso klar dürfte sein, dass die Beweissicherung zur Verfolgung von Rechtsverstößen in der Öffentlichkeit ausschließlich Aufgabe der Verfolgungsbehörden (staatlich oder kommunal) oder von dort beauftragten Institutionen ist.
    Hier liegt die Betonung auf "Öffentlichkeit". Auf Privatgrund ist die Rechtslage anders.


    Aber abgesehen davon würde ich mir nie freiwillig ein Gerät zur Datenaufzeichnung ins Fahrzeug einbauen (lassen), so lange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist, was mit meinen Daten z.B. im Falle eines Unfalls geschieht.


    Ein Beispiel als Denkanstoß:
    Man ist an einem schweren Verkehrsunfall beteiligt. Die Ursache hat ein anderer gesetzt - z. B. Vorfahrt, Rotlichtverstoß, Überholen.
    Die Staatsanwaltschaft ordnet die Sicherstellung der beteiligten Fahrzeuge an und es wird ein Gutachter bauftragt, den Unfallhergang zu rekonstruieren.
    Der Gutachter wird natürlich die Unfallspuren auf der Fahrbahn, an den Fahrzeugen und evtl. den verletzen Personen, aber auch den technischen Zustand der Fahrzeuge vor dem Unfall genau dokumentieren und auswerten.
    Sollten andere Beweismittel, wie z.B. der gesetzlich vorgeschriebene Fahrtenschreiber in LKW, vorhanden sein, dann wird er natürlich auch diese auswerten und zur Klärung des Sachverhalts heranziehen.
    Sind jetzt private Bildaufnahmen (Dashcam), oder andere Garäte zur Datenaufzeichnung über Geschwindigkeit, Fahrverhalten usw (Stichwort "Blackbox") vorhanden , werden diese natürlich auch zur Klärung des Sachverhalts verwendet.
    Darauf hat der Fahrzeugeigentümer in diesem Moment keinen Einfluss mehr. Das Fahrzeug (und die darin befindlichen Geräte) ist ja sichergestellt und steht z.B. in einer Halle, zu welcher der Fahrzeughalte keinen Zutritt hat.


    Und plötzich hat der Verkehrsteilnehmer, der z.B. geringfügig zu schnell unterwegs , aber sonst am Unfall nicht ursächlich (schuldhaft) beteiligt war, eine "Mitschuld", was nicht nur rechtliche Konsequenzen
    nach sie ziehen kann, sondern bei der gegnerische Versicherung mit Sicherheit mit Freude zur Kenntnis genommen und bei der Schadensregulierung "gewürdigt" wird.


    Der rechtliche Grundatz, dass sich niemand selbst belasten muss, bleibt somit unberücksichtig!


    Ich freue mich auf weiter Beträge zu diesem Thema


    Gruß
    Helmut

    Guten Morgen Rainer,




    wenn Dir ein Auto mit der im Kaufvetrag aufgeführten Zusatzausstattung verkauft wird, muss die Ausstattung bei Lieferung auch vorhanden sein - schließlich bezahltst Du ja auch dafür.


    Wenn die Zusatzazsstattung nur "unter Vorbehalt" geliefert wird, so muss das irgendwo in der Vetragsbedingungen drin stehen ("Kleingedrucktes").


    Ich sehe sehe eigentlich nur zwei Alterativen: Nachbesserung oder Preisnachlass.


    Evtl. kannst Du Dich ja mit Deinem "FOH" einigen.




    Gruß


    Helmut

    Hallo zusammen,


    das Urteil kann ich nur begrüßen.


    Zu Verfolgung von Verkehrsverstößen gibt es die Polziei.
    Wo kämen wir hin, wenn sich jeder x-beliebige Verkehrsteilnehmer dazu berufen fühlt, Verkehrsverstöße zu ahnden, bzw. zur Anzeige zu bringen .



    Aber das Problem mit dem Datenschutz im Zusammenhang mit der Nutzung eines PKW wird erst noch richtig aktuell, wenn erst mal
    die von unserer EU beschlossene Pflicht für die automatischen Notrufmelder im PKW greift.
    Jeder PKW hat dann GPS an Bord und der Standort wird fortlaufend gespeichert und im Falle eines Unfall automatisch weitergleitet.


    Aus den aufgezeichneten Daten lassen sich dann so aufschlussreiche Vorgänge wie Geschwindigkeit und Bremsvorgänge usw. auslesen.
    Das sind Daten, die im Falle eines Unfalls mit Sicherheit Polizei, Staatsanwaltschaf tund Versicherungen intressieren.
    Wer bestimmt dann, ob, wann und vom wem die Daten ausgelesen und genutzt werden dürfen?
    Schließlich habe ich als Beschuldigter bzw. Betroffener in einem Straf- oder
    Ordnungswidrigkeitenverfahren das Recht, die Aussage zu Sachverhalten zu verweigern, die mich belasten würden.
    Wie schaut das zukünftig mit den Daten aus, die mein Auto aufzeichnet und die eventuell gegen mich sprechen?


    Ich bin froh, dass ich mein Auto noch in diesem Jahr bekommen habe.


    Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bin mit Sicherheit kein Raser oder "Verkehrsrowdy" -
    aber jeder kann Fehler machen und was in diesem Fall mit meinen Daten geschieht, möchte ich selbst bestimmen!!



    Gruß
    Helmut


    Hier meine persönliche Meinung. Hatte mir die Armlehne bei Amazon aufgrund der Empfehlungen hier bestellt. Nach Montage des Halters hab ich mir die AL kurz im Mokka angehalten und Sie für untauglich befunden. Mann kann Sie durch hochklappen eben nicht ganz verschwinden lassen und das größte Manko ist, das ich erst die AL hochklappen muss, damit ich die Handbremse anziehen kann. Geht gar nicht. Auch bei den Getränkehaltern ist sie etwas im Weg.


    Dies mag natürlich jeder anders sehen. Habe die Al zurückgeschickt und warte auf bessere Lösungen. Die von Kamei kommt wegen dem hässlichen Gestell (von hinten gesehen) sowieso nicht in Frage....


    Hallo zusammen,


    ich kann "Mokkacruiser" nur zustimmen. Habe mir auch die "Armster" Armlehne bestellt und nach dem Probieren gleich wieder zurück geschickt. Schalten war nur mit verdrehter Hand oder hohgeklappter Lehne möglich. Handbremshebel nur erreichbar, wenn die Armlehne hochgeklappt war. Zudem wird durch die modellspezifische Grundplatte das hintere Ablagefach (mit dem "Rolldeckel") völlig verdeckt und ist somit nicht mehr nutzbar.


    Optisch und von der Verarbeitung finde ich die "Armster" gut, aber aus den genannten Gründen für mich leider unbrauchbar.


    Gruß
    Helmut


    Hallo zusammen,


    zum Problem "Dachreling mit oder ohne Fixpunktbohrungen", folgende Information, die ichr auf Anfrage von einem sehr freundichen Opelhändler bekommen habe.


    Bei den neu produzierten Mokkas entallen ab einer bestimmten Fahrgestellnummer die Bohrungen in der Dachreling (siehe auch beigefügte PDF-Datei).


    Auf dem Informatonsschreiben von Opel an die Händler ist auch die Anleitung, wie man den original Dachträger von Opel "umrüsten" kann.


    01_Dachtraeger_Mokka.pdf


    Hierzu nun meine Erfahrung: die Kunststoffstite konnte ich mit einer "Telefonzange" ( vorne gebogen Spitzzange) herausziehen, ohne die Gummiauflage zu lösen.
    Dazu einfach die Biegung der Zange als Widerlager für den Hebel benutzen und die Stifte herausziehen.
    Geht ganz einfach - allerding entfallen dann die "Arbeitwerte" für die Werkstatt.


    Viele Grüße
    Helmut

    Hallo Mokka-Olli,


    bezieht sich Deine letzte Frage auf die Einträge von "Mokkaianer" und meiner Wenigkeit?


    Der Shop ("pkwelt-de") hat seinen Sitz in Görlitz. Die Beschreibung der Artikel und alle andere Informationen findest Du auch auf Deutsch.


    Ansonsten bei ebay die Suchbegriffe "Opel Mokka Ladekantenschutz Edelstahl" eingeben - alle Angebote werden angezeigt, einschließlich der von pkwelt-de




    Gruß Helmut

    Ich hab dannn diese hier gekauft:


    http://www.ebay.de/itm/LADEKAN…teile&hash=item35d246717b


    Bislang keine Probleme, sieht gut aus, passt und hält.


    Hallo zusammen,


    kann "Mokkaianer" nur zustimmen.
    Habe bei dem Händler meinen Ladenkantenschutz (zwar ein anderes Modell) und die Einstiegsschutzleisten gekauft.
    War und bin sehr zufrieden (mit dem Händler und den Artikeln) :thumbup:



    Gruß Helmut


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    Zur Armster2 Armlehne für den Mokka kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass sie
    auch in das Modell 2014 eingebaut werden kann.
    Mein Mokka wurde vor 5 Wochen geliefert und vor 3 Wochen zugelassen.


    Habe ich mir die Armlehne bestellt (eBay) und montiert.
    Die Armlehne passt, aber ich kam damit überhaupt nicht zurecht, da ich beim Schalten
    stark behindert wurde.
    Außerdem wird dss Ablagefach hinter den beiden Getränkedosenhaltern vollständig abgedeckt
    und ist somit nicht mehr nutzbar.


    Armlehne ging zurück und der Kaufpreis wurde erstattet - also außer Rücksendung
    keine weiteren Kosten.


    Viele Grüße
    Helmut