du verstehst es nicht.
Das Verkehrszeichen 314 entfaltet auf einen Parkplatz vom Discounter keine Rechtswirkung nach der STVO. Kann es auch nicht, da der Parkplatz kein öffentlicher Raum ist.
Das Schild kann aber folgendes bewirken:
Der Eigentümer des Parkplatzes kann das falsch geparkte Auto abschleppen oder umsetzen lassen. Die Kosten muss dann der Falschparker zahlen, wenn der Eigentümer des Parkplatzes den Falschparker auf die Erstattung der Kosten verklagt. Verklagen muss er in der Regel, da man die Abschleppkosten ja nicht freiwillig zahlt.
Jedoch sind die Voraussetzungen sehr eng gestrickt.
Es müsste neben den Verkehrszeichen 314 und den Hinweis auf Parken während des Ladevorganges auch ein Zusatzschild mit dem Androhen von Abschleppen angebracht sein.
Des weiteren müsste das Ganze in sog. Vertragsbedingungen (großes Schild) deutlich sichtbar am Eingang des Parkplatzes für den Fahrer erkennbar, angebracht sein.
Nur dann und nur dann, kann man Falschparker belangen.
Es geht mir nicht darum, was moralisch richtig oder falsch ist, sondern wie die ganze Sache rechtlich ist.
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht einwandfrei gegeben sind, hat der Tesla-Fahrer nichts verbotenes gemacht.
Und wenn rechtlich alles einwandfrei ausgeschildert ist, dann obliegt es den Hauseigentümer entsprechend zu handeln.
Deine Annahme, wer ich sein würde und was ich machen würde, ist reine Spekulation.
Munter bleiben. .
PS: Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung dürfen auf privaten Grund nur dann angebracht werden, wenn Sie den öffenlichen Verkehr nicht beeinflussen.