Beiträge von reinhold

    Mokka-MG1962


    du verstehst es nicht.


    Das Verkehrszeichen 314 entfaltet auf einen Parkplatz vom Discounter keine Rechtswirkung nach der STVO. Kann es auch nicht, da der Parkplatz kein öffentlicher Raum ist.

    Das Schild kann aber folgendes bewirken:

    Der Eigentümer des Parkplatzes kann das falsch geparkte Auto abschleppen oder umsetzen lassen. Die Kosten muss dann der Falschparker zahlen, wenn der Eigentümer des Parkplatzes den Falschparker auf die Erstattung der Kosten verklagt. Verklagen muss er in der Regel, da man die Abschleppkosten ja nicht freiwillig zahlt.

    Jedoch sind die Voraussetzungen sehr eng gestrickt.

    Es müsste neben den Verkehrszeichen 314 und den Hinweis auf Parken während des Ladevorganges auch ein Zusatzschild mit dem Androhen von Abschleppen angebracht sein.

    Des weiteren müsste das Ganze in sog. Vertragsbedingungen (großes Schild) deutlich sichtbar am Eingang des Parkplatzes für den Fahrer erkennbar, angebracht sein.

    Nur dann und nur dann, kann man Falschparker belangen.


    Es geht mir nicht darum, was moralisch richtig oder falsch ist, sondern wie die ganze Sache rechtlich ist.


    Wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht einwandfrei gegeben sind, hat der Tesla-Fahrer nichts verbotenes gemacht.

    Und wenn rechtlich alles einwandfrei ausgeschildert ist, dann obliegt es den Hauseigentümer entsprechend zu handeln.


    Deine Annahme, wer ich sein würde und was ich machen würde, ist reine Spekulation.


    Munter bleiben. :la: .


    PS: Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung dürfen auf privaten Grund nur dann angebracht werden, wenn Sie den öffenlichen Verkehr nicht beeinflussen.

    Mokka-MG1962


    Da Schild P - Verkehrszeichen 314 entfaltet auf privaten Grund keinerlei Rechtswirkung.


    Hier kann nur bei entsprechenden Hinweisen nur seitens des Eigentümers des Platzes eine "Vertragsstrafe" geltend gemacht werden.


    Man kennt ja die Parkplätze, wo beim Vergessen von Parkscheiben z.B. 29,90 EUR "Vertragsstrafe" seitens des Eigentümers oder der bewirtschaftenden

    Firma geltens gemacht werden. Die sind aber auch entsprechend beschildert.


    Also erstmal im Kopf zwischen privaten und öffentlichen Grund und Boden trennen.


    Munter bleiben. :saint:

    Mokka-MG1962


    Natürlich habe ich die vorherigen Beiträge gelesen.


    Ich habe das mal bewusst provokativ geschrieben.


    Wichtig ist, dass man sich nicht aufregt. Wir regen uns alle zuviel auf.


    Runterkommen!


    Verstehen, dass ein Discounterparkplatz kein öffentlicher Parkplatz ist!


    Hausrecht hat der Eigentümer.


    Dem obliegt es Regelungen zu treffen.


    Das da wären z.B. entsprechende Beschilderung mt androhen einer Vertragsstrafe.


    Sind keine Regelungen getroffen, so ist es nicht verboten auf den Platz mit der Ladesäule zu parken.

    Das gleiche gilt auch für sogenannte Sonderparkplätze wie "Eltern-Kind-Parkplatz".

    Diese Parkplätze kennt die Straßenverkehrsordnung nicht. Folglich kann dort jeder Parken.


    Moralisch gesehen ist das natürlich verwerflich, wenn man das ausnutzt - mache ich persönlich auch nicht.



    Munter bleiben. :auto:

    Naja, man muss es auch mal rechtlich sauber trennen.

    Auf einen Parkplatz von einem Discounter, passiert einen als Blockierer erstmal gar nichts.

    Auch ist es keine Ordnungswidrigkeit, da der Parkplatz beim Discounter in der Regel nicht öffentlich ist.

    Ordnungswidrigkeiten können nur bei Verstößen auf öffentlichen Straßen oder Parkplatzen seitens des

    Ordnungsamtes verfolgt werden.

    Da müsste auf dem Parkplatz vom Discounter schon mal ein Hinweis mit Vertragsstrafe für das Blockieren auf

    dem E-Ladeparkplatz vorhanden sein. Und auch müsste jemand diese Vertragsstrafe geltend machen.


    Ich denke, man sollte das mal ganz locker sehen.

    Schließlich sind die Ladeparkplätze beim Discounter ein Serviceangebot, wofür normale Parkplätze der

    Verbrennerlobby weggemacht wurden.


    Munter bleiben. :danke:

    Grundsätzlich ist es so, dass die meisten Autos mehr stehen als fahren.

    Den Mokka B sehe ich als Fahrzeug, welches vorwiegend Rentner fahren.

    Diese stehen also noch mehr als das sie fahrend gesichtet werden können.


    Munter bleiben. :av:

    Bei der Rückgabe kommt es darauf an, ob man ein Steher oder ein Geher ist.


    Ein Steher ist derjenige, welcher im Anschluss weiterleast. Der hat in der Regel keine Probleme.


    Der Geher hingegen schon, da wird dann kräftig abgezockt.


    Je länger der Leasingvertrag dauert und wenn man dann ein Geher ist, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass mann zahlen muss.


    Munter bleiben. ^^