Da Schild P - Verkehrszeichen 314 entfaltet auf privaten Grund keinerlei Rechtswirkung.
Hier kann nur bei entsprechenden Hinweisen nur seitens des Eigentümers des Platzes eine "Vertragsstrafe" geltend gemacht werden.
Man kennt ja die Parkplätze, wo beim Vergessen von Parkscheiben z.B. 29,90 EUR "Vertragsstrafe" seitens des Eigentümers oder der bewirtschaftenden
Firma geltens gemacht werden. Die sind aber auch entsprechend beschildert.
Also erstmal im Kopf zwischen privaten und öffentlichen Grund und Boden trennen.
Munter bleiben.