Wirklich genau kann das wahrscheinlich nur ein Anwalt beantworten.
Im Kaufvertrag wird ja wohl kein Hagelschaden drin stehen und somit entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem Kaufvertrag.
Von daher sollte der Käufer die Abnahme vom Fahrzeug grundsätzlich verweigern können.
Gleichzeitig stellt (für mich) ein umfassender Hagelschaden auch eine Wertminderung dar.
Dementsprechend sollte neben der vollständigen Beseitigung der Schäden auch eine Wertminderung besprochen werden.
Aber ich würde die Übernahme von so einem Fahrzeug ablehnen.
Ein Händler wird/sollte gegen Elementarschäden versichert sein.
edit.: Da bei der Beseitigung der Schäden der Kunde wohl kaum daneben sitzt weiß nur die Werkstatt ob bei der De- und Remontage der ganzen Verkleidungen der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wurde.