.. Auf was muss ich aufpassen?
.....die juristisch zu klärende Frage ist doch, ob Du bereits der Eigentümer des Fahrzeugs bist? Wenn nicht, müsstest Du auch nicht das beschädigte/reparierte Fahrzeug übernehmen.
So einen Fall würde ich auf jeden Fall zur Klärung an einen Juristen übergeben. Der Rechtsschutzversicherung sei Dank.