wie an meinem Smiley zu erkennen handelt es sich bei meiner Aussage
um einen "JOK"
NACHTRAG in gemäßigter Form:
Das Urteil des OLG Frankfurt hätte auch lauten können;
Grundsatz: Wer anderen einen Schaden zufügt ist haftungspflichtig.
Demnach hätte die Versicherung des Waschanlagenbetreibers und Dienstleisters
den Schaden begleichen müssen und im Nachtrag die Schadensumme vom
Hersteller/Wartungsbetrieb einfordern müssen.
Und nicht wie hier, den Geschädigten auf seinen Kosten sitzen lassen.
Aber! gesunder Menschenverstand und Rechtsgrundsätze sind nicht miteinander
vereinbar.....
Manfred