Beiträge von trules

    Preisanpassungsklausel
    Liegt zwischen dem Kauf und der Lieferung des Fahrzeugs eine
    lange Zeitspanne, so kann es sein, dass der Preis für Ihren Neu-
    wagen zwischenzeitlich steigt. Der Händler wird versuchen, diese
    Preiserhöhung auf Sie abzuwälzen. Sie als Käufer müssen den
    Mehrpreis aber nur bezahlen, wenn eine wirksame Preisanpassung
    vertraglich vereinbart wurde. Bestehen Sie bei Vertragsschluss
    darauf, dass ein Festpreis vereinbart wird, damit eventuelle Erhö-
    hungen nicht zu Ihren Lasten gehen. Sollte sich dennoch eine Preis-
    anpassungsklausel in den AGB befinden, so ist diese nur wirksam,
    wenn zwischen Kaufvertrag und dem vereinbarten Liefertermin
    mindestens 4 Monate liegen. Zusätzlich muss dem Käufer eine
    Rücktrittsmöglichkeit eingeräumt werden, wenn die Preiserhöhung
    erheblich ist.

    Bindung an die Bestellung
    Die NWVB regeln, dass der Käufer an seine Bestellung 3 Wochen
    gebunden ist. Während dieser Zeit prüft der Verkäufer, ob er die
    Bestellung annimmt. Erst mit der Annahme oder der Lieferung des
    Fahrzeugs, kommt ein Vertrag zustande. Unternimmt der Verkäufer
    nichts, so ist der Käufer nach den 3 Wochen wieder frei, um einen
    anderen Vertrag zu schließen. Oder umgekehrt: Der Käufer ist an
    seine verbindliche Bestellung gebunden, ohne dass der Verkäufer
    sich schon festgelegt hat. Zu beachten ist, dass der Verkäufer die
    Annahme der Bestellung auch schon im Vorfeld oder zeitgleich mit
    der Unterschrift des Käufers auf dem Bestellformular erklären kann.
    Eine Bestätigung der Annahme mit neuen Konditionen (z.B. andere
    Ausstattung, höherer Preis) führt nicht zum Vertragsschluss, sondern
    stellt ein neues Angebot dar, das der Käufer annehmen oder ablehnen
    kann. Ist zweifelhaft, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen
    ist, so sollten Sie sich beraten lassen, bevor Sie einen neuen Vertrag
    schließen, um nicht plötzlich zwei Neufahrzeuge abnehmen und
    bezahlen zu müssen!
    Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es entgegen der Vorstellung vieler
    Käufer nicht! Die Bestellung ist für den Käufer zunächst einmal
    bindend. Persönliche Gründe, die den Käufer am Festhalten der
    Bestellung hindern, sind juristisch nicht relevant. Daher unterschreiben
    Sie eine Bestellung nur, wenn Sie sicher sind, dass Sie das
    Fahrzeug auch haben und bezahlen möchten. Nehmen Sie ein Fahrzeug
    nicht ab, so kann der Verkäufer die Zahlung von 15% des Kaufpreises
    verlangen (V. Absatz 2 Satz 2 der NWVB). Gegen Zahlung
    dieser Stornogebühr wird der Verkäufer Sie aus der verbindlichen
    Bestellung wieder herauslassen.

    Ich benutze den Tempomat, sowohl auf der Landstrasse, wie auch auf der Autobahn und finde es einfach praktisch den Fuss nicht immer auf dem Gaspedal verharren zu müssen. Per Zeigefinger beschleunigen oder langsamer werden, ist schon praktisch. Fūr mich gehört der Tempomat zur Grundausstattung im Auto. Und wenn wenn ich ihn mal nicht nutzen will, dann halt nicht. Er frisst ja kein Brot, wenn er nicht aktiv ist. :rolleyes:

    genau so sehe ich das auch!!
    Im Stadtverkehr wenns "läuft" benutze ich ihn auch oft....wird billiger, wurde nur fotografiert wenn ich selber Gas gebe...

    Beruflich fahre ich fast jede Woche durch die Waschanlage, die Fahrzeuge wurden dabei immer wieder mal beschädigt.


    Mein Auto wird erst per Hochdruckreiniger abgespült und dann per Handwäsche gereinigt. So habe ich das seit vielen Jahren gemacht und werde es auch beim "Neuen" weitermachen!

    Tastenorgie?...
    Beste Bedienbarkeit: Opel Astra siegt bei Test von ACE LenkradAuto
    Club Europa attestiert Navi 900 Europa geringste Ablenkungsgefahr im
    Verkehr14.06.2012Rüsselsheim. Multimedia-Infotainmentsysteme sind längst
    in der Kompaktklasse angekommen – und bei Opel optimal ins
    Bedienkonzept integriert. ACE Lenkrad, das Magazin des Auto Club Europa,
    untersuchte jetzt zusammen mit Wissenschaftlern der Universität
    Salzburg und 36 Probanden bei Opel Astra, Ford Focus und VW Golf, welche
    Ablenkungsgefahr von der Bedienung ihrer Infotainmentsysteme ausgeht.
    Sieger des sogenannten HMI-Tests (Human-Machine-Interface, englisch für
    Mensch-Maschine-Schnittstelle) wurde der Opel Astra, dessen
    Infotainment-System Navi 900 Europa die höchste Gesamtpunktzahl für die
    geringste Ablenkung im Verkehr erhielt. Besonders gut schnitt der Astra
    bei der Anwahl eines vorgegebenen Kontakts aus dem Telefonbuch ab. „Dass
    die Telefon-Aufgabe deutlich schneller gelöst werden kann, beweisen die
    Probanden im Astra. Mit der durchschnittlichen Dauer von 22 Sekunden
    benötigt die Opel-Truppe nicht nur die Hälfte der Golf-Zeit, sondern
    bleibt damit sogar deutlich unter der Dauer, die die Probanden im VW
    ausschließlich auf das Display schauen“, lautet das Urteil der
    Tester.Opel-Bedieneinheit: Optimale Platzierung und logischer AufbauDas
    Opel-Display bietet mit einer Diagonale von sieben Zoll (17,8 cm) zudem
    die größte Bilddarstellung der drei Testkandidaten und ist gut sichtbar
    weit oben im Blickfeld des Fahrers positioniert. Die Infotainmentsysteme
    von Opel zeichnen sich durch den besonders logischen Aufbau der
    Bedieneinheiten aus. Die wichtigsten Direktwahltasten für Radio, CD,
    Navigation und Telefon befinden sich – untereinander angeordnet – links
    auf der Fahrerseite, die Sekundärfunktionen rechts. Untersucht wurden
    die Probanden des HMI-Tests bei der Eingabe eines Ziels im
    Navigationssystem, bei der Wahl eines Telefongesprächspartners und eines
    Radio-Senders sowie bei der Bedienung der Lautsprecher-Verteilung
    (Fader). Ein Wissenschaftler auf der Rücksitzbank sowie vier Kameras auf
    dem Armaturenbrett mit Infrarot-Ausleuchtung für ein präzises Bild der
    Blickrichtung beobachteten die Testpersonen während der Aufgaben.


    http://www.auto-motor-und-spor…t-garantiert-6146441.html