Alles schön und gut... aber es ist nicht das geforderte eCall... da der kontakt zur Onstar-Zentrale hergestellt wird und nicht direkt zu 112....
So ist es!
Wir können uns hier ruhig einen Wolf zitieren mit irrelevanten Schnipseln aus der EU-Verordnung.
Wenn man die Verordnung vollständig liest und versteht, komme ich sogar zu der Behauptung:
Aus den Artikeln 4 , 5 und 6 ergibt sich u.a., dass:
1. Zukünftig jedes neu typgeprüfte Fahrzeug bindend über ein auf dem 112-Notruf basierendes bordeigenes eCall-System verfügen MUSS
2. über ein OPTIONALES TPS-eCall System verfügen KANN
3. die vorgeschriebenen Funktionen des bordeigenen eCall Systems AUF GAR KEINEN FALL durch ein optional TPS-eCall beeinflusst, ergänzt oder verändert werden dürfen
4. zu einem gegebenen Zeitpunkt nur ein System aktiv ist und dass das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System automatisch ausgelöst wird, wenn das bordeigene TPS-eCall-System nicht in Betrieb ist
5. der Fahrzeughalter jederzeit das Recht hat, zu entscheiden, das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall- System und nicht das bordeigene TPS-eCall-System zu verwenden UND der Hersteller darauf zwingend in der Betriebsanleitung hinzuweisen hat
6. das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System nicht rückverfolgbar ist und dass keine dauerhafte Verfolgung erfolgt.
7. die Hersteller sicher stellen, dass im internen Speicher des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall- Systems die Daten automatisch und kontinuierlich gelöscht werden. Lediglich die drei letzten Positionen des Fahrzeugs dürfen gespeichert werden, soweit es für die Bestimmung der momentanen Position und der Fahrtrichtung zum Zeitpunkt des Vorfalls unerlässlich ist
8. die Hersteller in der Betriebsanleitung klare und umfassende Informationen über die Verarbeitung von Daten durch das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System geben
Bezogen auf Opel ziehe ich daraus auch den Schluss, dass bei Fahrzeugen mit eCall zukünftig das OnStar nicht mehr Serienausstattung sein darf.