Beiträge von Fox757

    Wo hast du diese Info her? So wie ich hier und an weiteren Stellen im Netz gelesen habe, ist dem nicht so.
    Bitte gib mal eine Quelle.

    Das ist einfach so :) So lange das Fahrzeug nicht erstmalig zugelassen ist, ist es neu ..... egal, wie man sich das aus irgendwelchen Urteilen rauspickt und diesen Einzelaspekt als allgemeingültig bezeichnet.
    Das bedeutet allerdings nicht, dass der Käufer später keinen Sachmangel mehr geltend machen kann, der im tatsächlichen Alter des gekauften Neuwagens begründet ist ..... das ist ein anderes Rechtsgebiet

    Laut EU-Verordnung geht es um neu zugelassene Fahrzeuge ab 1.November 2014.


    Diese müssen mit einem RDKS ausgestattet sein....

    So ist es ---- neu zugelassen im Februar 2015

    Nein, keinen Gebrauchtwagen, sondern ein "neuwertiges Lagerfahrzeug"...das, wenn es nur kurz zugelassen war, als NEU gilt.


    "Der Neuwagen ist in Deutschland nur dann als neu klassifiziert, wenn:

    • nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind;
    • er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind);
    • er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist;
    • das Modell noch unverändert hergestellt wird.

    Fabrikneu ist ein Fahrzeug nur, wenn das betreffende Modell unverändert weitergebaut wird und durch das Herumstehen des Wagens zwischen Produktion und Verkauf (gleichgültig, ob beim Hersteller oder beim Händler) keine Mängel entstanden sind.
    Unbenutzt und gleichzeitig neu ist ein Fahrzeug, wenn es fünf Tage zugelassen wurde, ohne dass es im Straßenverkehr benutzt wurde (Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12. Januar 2005, Aktenzeichen: VIII ZR 109/04). Dagegen handelt es sich bei einem unbenutzten, aber 12 Monaten gelagerten Fahrzeug aufgrund der Wertminderung und des Zustand des Wagens auch bei optimaler Aufbewahrung nicht mehr um einen Neuwagen (Urteil des BGH vom 15. Oktober 2003, Aktenzeichen: VIII ZR 227/02)." Quelle Wikipedia

    Nö, auch kein "Lagerfahrzeug" und auch nicht "neuwertig" - der Wagen war im Februar zugelassen und in diesem Moment gebraucht und mit 1 Vorbesitzer.


    - Mit Datum der (Tages)zulassung ist es raus aus dem Lager
    - Es war "zugelassen für den Strassenverkehr" und hatte ein Kennzeichen zugeteilt , damit durfte es am Strassenverkehr teilnehmen; egal ob es das tatsächlich getan hat oder nicht
    - Es ist auch nicht mehr neuwertig, weil es einen Vorbesitzer hatte und auf diesen zugelassen war; egal ob und wofür der es benutzt hat.


    Insgesamt ist die Rechtsprechung da sehr unterschiedlich und extrem vom Einzelfall abhängig. Insbesondere sind die BGH Urteile offensichtlich nicht allgemeinverbindlich ..... speziell das zur Eigenschaft "Neuwagen"

    Egal,wie wir das hier drehen und wenden; entscheidend wird sein, welche Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil II unter B Erstzulassung / Zahl der Vorbesitzer und (24) Ausstellungsdatum der Bescheinigung stehen.


    Bis zur Erstzulassung (Vorbesitzer 0) ist das Fahrzeug rechtlich ein NEUWAGEN - selbst wenn das Datum unter (24) schon z.B. ein Jahr früher liegt.
    Wenn das Datum unter (24) das Vorhandensein eines RDKS noch nicht zwingend vorschreibt aber das Datum unter B nach dem 01.November 2014 liegt, dann hat Opel Pech gehabt und muss das RDKS nachrüsten ...... egal wie.


    Wenn es richtig ist, dass der Wagen von Brummbär erstmalig im Februar 2015 per Feld B in der Zulassungsbescheinigung zugelassen wurde, dann muss er (..der Wagen) erstens RDKS haben und zweitens hat Brummbär einen Gebrauchtwagen gekauft

    Hallo dammon,
    hab auch keine Kreditkarte, aber es funktioniert auch mit Sofortüberweisung
    wenn Du OnlineBanking machst!
    Gruß Bartis


    Man sollte bei "Sofortüberweisung" allerdings folgendes unbedingt wissen:
    Es erfolgt KEINE Umrechnung von Dollar auf Euro ; das heisst aus 10Dollar werden 10€ ........ was in diesem Fall einen um 1,11€ höheren Preis bedeutet

    Bin bis jetzt zwar auch noch nicht betroffen aber so langsam summieren sich die Produktionsverbesserungen:


    Erst der Allrad dann die Gurtstraffer dann die Handbremse und nun eventuell der Beckengurt.


    Wird wahrscheinlich alles still und leise bei der nächsten Inspektion gemacht.

    Wenns keine gravierenden Sicherheitsmängel sind, die sofort behoben werden müssen, soll mir das recht sein.


    Bei anderen Produkten( insbesondere in Bereich Computer, Smartphone, Smart-TV, ...... ) gibt es doch auch laufend Updates,
    und das auch oftmals so, dass man nichts davon mitbekommt.

    Man muss da genau differenzieren: "Produktverbesserung" oder "Sicherheitsmangel" (---> Rückruf)


    Eine Produktverbesserung ist erstmal nice to have , nicht mehr und nicht weniger. Man kann den Kunden darüber informieren oder nicht; wenn der Hersteller damit Geld verdienen kann, tut er es natürlich. Wenn es nicht viel kostet, wirds einfach bei der nächsten Gelegenheit gemacht; ist dann ein Bonus für treue Kunden.


    Sobald auch nur der Verdacht auf ein sicherheitsrelevantes Problem auftaucht, ist Schluss mit lustig. In aller Regel MUSS der Hersteller bereits jetzt das KBA informieren und sämtliche bekannten Einzelheiten nennen. Ab diesem Zeitpunkt entscheidet das KBA, ob und welche Massnahmen einzuleiten sind und, ob die Halter zu informieren sind bzw. eine Rückrufaktion erfolgt.


    Also: Produktverbesserung = Information des Kunden und jegliche weitere Massnahmen liegen im Ermessen des Herstellers


    Sicherheitsmangel = Das KBA übernimmt den Fall und ordnet bei Bedarf eine Rückrufaktion an! Der Hersteller hat
    jetzt keinerlei Ermessensspielraum mehr.

    Die 690€ Frachtkosten sind Standard; alles andere wäre für mich ein Grund, vom Vertrag zurückzutreten.


    Einziger Grund für höhere Bereitstellungskosten wäre z.B. der Einbau bestimmten Sonderzubehörs (Spoiler, Trittbretter, Design Paket usw.) durch den Händler........ das sollte aber schon im Vertrag so festgelegt sein.

    Hallo Heike, Hallo Thomas!
    Ist Eurer "Ladekantenschutzbereich///Stoßstangenbereich" lackiert oder aus Kunststoff?


    LG Birgit


    Lackierter Kunsstoff; es gibt also keinen Grund, warum die Folie nicht halten sollte.


    Korrektur: Ist natürlich nicht lackiert - macht aber auch normalerweise nichts, weil es keine selbstklebende Folie ist und elastisch und mit 240µm dünn genug ist, um sich gut anzulegen.

    Alle Steuergeräte von meinem Insignia können mit dem ELM und Torque Pro nicht ausgelesen werden.
    Bei Fehlern konnte ich Torque noch nicht testen, da entweder noch keine hatte oder diese Alarme still auslösten.

    Wenn ein ELM Adapter so gar nicht funktionieren will, dann liegt das zu 99,9% daran, dass entweder der ELM kein ELM ist (Produktfälschung! ) oder das Bluetooth (evtl. auch Android <4.0) auf dem verwendeten Smartphone/Tablet nicht kompatibel ist.