holliwutt,
ich möcht ja nicht Unken. Diese ABE dürfte für unsere Bohnen nicht gelten! Man beachte auf der letzten Seite des Gutachtens unter "Prüfergebnis" zweiter Absatz:
Zitat
"Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen."
Durch die einstufung in EURO 6 ist die Änderung am KFZ eingetreten! Daher kommt ja das ganze Kuttelmuddel um die Felgen.
Das Gutachten MUß sich auf die EG-Typgenehmigung: e4*2007/46*0537*11 beziehen!