Hallo MokkaKapsel,
ja ist sehr ärgerlich. Auch ich parke immer etwas abseits vom Geschehen.
Warum man hier aber Ehrenämter in Zweifel stellen muss, erschliesst sich mir nicht. Durch die Beteiligung von Schöffen in Gerichtsverfahren soll eine lebensnahe Rechtssprechung erreicht werden. Dieses wird unter andren unterstrichen, das Schöffen nicht über eine juristische Ausbildung verfügen. Gerade um Praxis nahes Verhalten in die Bewertungen mit einfliessen lassen zu können. Da es sich hier aber weder um ein Verbrechen noch um eine Tat handelt, die mit mindestens zwei Jahren bestraft werden würde, ist hier ein Schöffe gar nicht befähigt sich ein solches Wissen in diesem Fall anzueignen.
Und ja, zwei Parkplätze zu belegen um mein eigenes Sicherheitsgefühl zu steigern, geht auch in meinen Augen nicht. Mir gehen ja schon die Leute auf den Sack, die sich ein Auto kaufen, dessen Größe sie nicht beherschen.
Zum oben genannten Fall, es ist halt nicht mehr die Zeit, Reue zeigen ehrlich die Straftat zugeben, den geschädigten um Verzeihung bitten und ihm mitteilen dass man für den Schaden die volle Verantwortung übernimmt und ihn auch vollständig bezahlen will. Dies liegt vor allem an der klassischen Vorstellung, dass sich einen Fehler einzugestehen damit gleichzusetzen ist, Schwäche zu zeigen. Denn in Wahrheit genügt es, menschlich zu sein. Wer Fehler zugeben kann, bekommt schließlich die außergewöhnliche Chance, zu wachsen und sich zu verbessern.
Wie sagte eins schon Johann Wolfgang von Goethe: „Der einzige Mensch, der sich niemals irrt, ist ein Mensch, der nie etwas tut.“