Hallo zusammen.
Schon lange vor der DSGVO gab es die Einwilligungsregelung.
Das ORGA-Team, hat da mit Sicherheit auch daran gedacht und in der Einwilligung den Vermerk gemacht, dass die Bilder und Filme im hier im Forum geteilt werden.
Und wie ich hier im Forum gelesen habe, geschah das schon vor dem Stichtag 25.05. Das war auch gut so
„Nach dem Erwägungsgrund (ErwG) 171 der DSGVO gelten bereits abgegebene Einwilligungen auch nach Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 fort. Soweit die bisherige Datenverarbeitung auf einer rechtswirksamen Einwilligung beruht, ist keine erneute Einwilligung erforderlich.
Und ich bin mir sicher, dass das ORGA-Team, den oben genannten Text kannte und von allen Teilnehmern eine Einwillung hat, die bis spätestens mit dem heutigen Datum, also der 24.5.18 abgegeben wurde.
Allerdings muss der Verantwortliche für die Webseite nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO nachweisen, dass die Verarbeitung der Fotos auf einer Einwilligung beruht. Aufgrund dieser erhöhten Nachweispflicht ist der Fotograf durch eine (schriftliche) Einwilligung immer auf der sicheren Seite." Quelltext: Wie ist das jetzt mit Party-Bildern, Selfies und Webseiten?
Und es ist nicht so, dass aufgrund der DSGVO nun alle miesen Abmahnanwälte in den Startblöcken stehen und sich bereichern können. In der DSGVO selbst ist geregelt, dass nur die staatlichen Aufsichtsbehörden, Verbraucherschützer und Betroffene selbst gegen Verstöße vorgehen können.
Wenn ihr also euren Mokka fotografiert und auf dem Foto noch zwei unbekannte Spaziergänger zu sehen sind, dann enthält dieses Foto keine datenschutzrelevanten Daten. Wenn man den Ausführungen des BMI glauben schenkt. Quelltext: Information des BMI
Solange ihr nicht ausdrücklich noch die Namen, den Ort, Datum und Uhrzeit nennt.
Um nicht in Verdacht zu geraten, doch eine Art der Datenverarbeitung zu betreiben, hier mein Tipp:
Handy und Digitale-Kameras speichern, Ort, Datum und Uhrzeit. Das nennt sich Geotagging.
(Hierbei werden Geoinformationen direkt bei der Aufnahme von der Kamera in die Exif-Daten geschrieben. Die größte Verbreitung findet diese Variante bei Smartphones. Mittlerweile bieten auch etliche Kompaktkameras und ein paar digitale Spiegelreflexkameras dieses Feature integriert an.)
Wer sich also weniger angreifbar machen möchte, weil es sich doch um datenschutzrelevanten Daten handeln könnte, der sollte die Geotagging-Funktion in seinen Geräten abschalten.
Ja ich weiss, oben genanntes ist nur eine von Vielen im Netz geteilten Meinungen zum Thema.
Aber da nur oben genannte gegen diese "Verstöße" vorgehen können und ihr dann alles umgetzt habt, was ein Bürger nur machen kann, weil unsere Regierung nicht zeitnah (Es waren ja nur zwei Jahre) aus dem Quarck kam, sehe ich da keinen groben Verstoß.
So nun möchte ich allen Teilnehmern sehr viel Spass und sehr schönes Wetter wünschen.
Wir konnten leider nicht daran teilnehmen, weil die Umsetzung der DSGVO in unserer Firma sehr viel Zeit in Anspruch genommen hat und nicht sichergestellt war, ob wir bis heute 23:59 Uhr damit fertig sind. Was wir natürlich sind, keine Frage Aber der Endspurt war hart.