Beiträge von Gerard

    Hallo Roman,


    ja das hatte ich auch schon, das kommt aber ganz ganz selten vor.


    Mein Lokal-Sender (UKW) war davon aber noch nicht betroffen. Wenn dann die DAB-Sender.


    Bisher war ich davon ausgegangen, ich hätte da irgend etwas anders gemacht und so ist es dazu gekommen. Den normal bediene ich das Radio ohne hin zu schauen.

    Hallo zusammen,


    eines Vorweg, die eine Lösung gibt es nicht.


    Die einen wollen Autofahren und haben jetzt folgendes Problem: Smartphones und Spielekonsolen verhindern mobilität


    Die Freitags-Demonstranten verpesten aber auch die Umtelt: Mit rund 700 Milliarden Kilowattstunden verbraucht das weltweite Cloud-Computing inzwischen mehr Strom als die gesamte Bundesrepublik Deutschland


    Beide Lager haben ihre Interessen.Erzähl mal nem Jugendlichen, er möge weniger an der Spielekonsole zocken, weil seine Spielstände u. a. in einem Land gespeichert werden, wo Strom immer noch vorwiegend aus Kohle gewonnen wird.


    Das Problem haben wohl nächste Woche Pendler, die kein eigenes Auto mehr haben und nicht von Zuhause aus arbeiten können. Carsharing ist auch nur ein Teil der Lösung


    Kurzum, es bleibt spannend.

    Ja Ulli, so ist es.


    Beim Nachbar haben sie es sogar bautechnisch unterbunden, damit er gar nicht auf die Idee kommt. Das war aber in seinem Bauantrag nie geplant gewesen, auch weil er den Verkehr nicht behindern will, wenn er das Wohnmobil einparkt.


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    Offiziele Begründung, damit niemand dort parken kann. Ich wusste gar nicht, das man den Passus in der STVZO geändert hat :) Nein, hat man nicht, es gelten immer noch:


    Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. Ausschlaggebend sind die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten.


    Die Fläche als Sperrfläche zu markieren, ging auch nicht, weil man es bei Schnee nicht mehr sehen könne. Ich habe immer gedacht, um diesen Mangel zu beseitigen, gab es die Regel oben in der STVZO?


    UND nein, das E-Auto darf jetzt auch kein Grund sein, zu bauen, wie man es möchte. Aber mal ehrlich, heute könnte man die A40 auch nicht mehr bauen.

    Moin Ulli,


    ich wohne in einer Stadt, wo seit Jahren auch die Grünen mit regieren. Mein Vermieter, arbeitet in der Nachbarstadt Essen, wollte drei Carportplätze bauen, zwei davon für E-Autos.


    Er wollte sich seiner Zeit einen Zoe anschaffen und hatte auch an mich gedacht, für die Zeit nach dem Mokka. Zwei Jahre hintereinander wurde der Bauantrag abgeleht, dazu nah an der Straße, jetzt haben wir einen Salzwasserpool :)


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    Geschichte des Hauses: Baujahr 1902, in der Hitler-Zeit aufwendig renoviert, Kellermauern 80 cm dick, Zimmerwände zwischen 45 - 60 cm dick. und wurde in der Zeit von der SS benutzt, von hier wurden Juden und der Pastor deportiert.


    Der Mutter meines Vermieters, die dass Haus nach dem Krieg gekauft hatte, gefiel 1999 der Gedanke sehr, das in dem Haus jetzt auch Menschen mit Behinderung wohnen. Ich mochte ihren Humor sehr :)


    Kurzum, möglichst viele sollen E-Autos fahren, nur laden lassen will man sie nicht. Nächstgelegene Ladestationen ab ca. 17 Uhr besetzt, kann man ja online nachschauen, nächte Möglichkeit fussläufig in 26 Minuten erreichbar in einem Industriegebiet. Wenn der e-Mokka zwischen 23:00 und 01:00 Uhr fertig ist mit Laden, kommen bis 5:30 Uhr Strafzahlungen hinzu, weil er nicht mehr lädt.


    So wird das nichts mit dem E-Auto. Der Salzwasserpool bleibt jetzt auch, die Bauanträge wurden im Jahr 2018 und 2019 gestellt. Da wusste die Stadt, wo die Reise hingeht.


    Das erinnert mich immer an: Wir haben kein Mobilfunk auf dem Land, ok, wir kommen und bauen einen Funkmast. Ja nee, so geht das nicht, das muss vom Landrat und evtuellen Bürgerbegehren geprüft werden. Da will auch jeder, aber ohne Mast in seiner Nähe.

    Zum Thema Hilfspolizisten, wenn man mal im Internet unterwegs ist und folgendes ließt:


    Screenshot_4.jpgErlöschens der Betriebserlaubnis bei Kraftfahrzeugen

    Da frage ich mich schon als Mensch mit Körperbehinderung, welche Behinderung mag der Fragesteller wohl haben?


    Ich will ausdrücklich damit auch keinen User hier angreifen, dieser Beitrag zeigt aber auch auf, wie manche User in anderen Foren, "Folgekosten" berechnen wollen.


    :btt:Markus, Uli, jetzt könnt ihr meinen Beitrag verschieben, ein neues Thema dafür aufmachen, oder löschen.

    Da jemanden zu finden, der repariert, das wird fast unmöglich, da:


    LED-Leuchten dürfen nur repariert werden, wenn dies in der Typgenehmigung des Scheinwerfers oder der Leuchte angegeben ist. Die meisten Leuchten sind aber für Reparaturen vom Hersteller nicht ausgelegt.


    Hier schreibt der ADAC zum Thema: LED-Leuchten: Gehen sie kaputt, wird's teuer


    Was man mittlerweile als Käufer eines Autos, was Folgekosten angeht alles beachten darf, unglaublich. Nach ADAC Recherchen kann man bei Scheinwerfern mit LED von einer Betriebszeit von 3.000 bis 10.000 Stunden ausgehen.


    Vielleicht lehnt Opel ja auch intern ab, weil sie es als Verschleißteil betrachten :)

    Allgemeine Betriebserlaubnis und TÜV-Termin

    Im Gegensatz zur Deaktivierung der Start-Stopp-Automatik durch Umcodierung der Fahrzeugelektronik bewegst Du Dich mit dem Memory-Modul nicht in einer Grauzone. Du läufst keine Gefahr, die allgemeine Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug zu verlieren.
    Das Memory-Modul betätigt die vom Fahrzeug-Hersteller vorgesehene Schalteinrichtung. Es handelt sich also nur um eine Automatisierung eines Tastendrucks. Vor dem Termin zur Hauptuntersuchung kann der ursprüngliche Betriebsmodus der Start-Stopp-Automatik wieder eingestellt werden.

    Ja, die Mühe habe ich mir sehr gerne gemacht :) Weil der Anbieter des Modules es doch im "Kleingedruckten" selbst beschreibt. Das ging im Post 63, nur etwas unter.

    Hallo zusammen,


    was möchte man mit dem Post 77 bezwecken? Legaler wird die Nutzung dadurch nicht.


    Nun darf ich nach FeV §2 Abs. 1, nur Fahrzeuge mit Automatik fahren. Sprich, in der Zeit wo mein Fuß vom Bremspedal zum Gaspedal wandert läuft der Motor schon wieder. Kurzum, man merkt es nicht im Fahrverhalten.


    Es ist nun mal eine Auflage an die Hersteller um ihren Flottenverbrauch zu senken und nach § 19 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn "Änderungen vorgenommen werden, durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Das der Tüv, im Zweifel die Versicherung, die Steuergeräte nicht prüft, heißt aber nicht, dass sie es nicht dürften.Die Bundesanstalt für Straßenwesen beschäftigt sich auch mit diesem Thema.


    Natürlich kann man es machen, das man selbst nicht mehr den Knopf zum Deaktivieren benutzen muss. Es sollte aber auch nicht verschwiegen oder verharmlost werden, besteht der Verdacht, dass der Wagen mit der Straßenverkehrsordnung „nicht konform“ gewesen ist, die Betriebserlaubnis für das betroffene Fahrzeug erlischt. Das kann zivilrechtliche Folgen für den Betreffenden haben. Sprich im Zweifel die Regulierung des eigenen Schadens kann sich über Monate hinziehen.


    Warum bemüht sich der Anbieter im Post 77 nicht um eine ABE? Ich glaube kaum, das sich Dieser an den Kosten einer erneuten Vorführung des Fahrzeuges beteiligen wird:


    Ein Eingriff in die vom Hersteller vorgesehene Start-Stopp-Automatik stellt bei der Hauptuntersuchung nach §29 (AnlageVIII in Verb. mit Anlage VIIIa StVZO) einen erheblichen Mangel dar. Es wird dabei davon ausgegangen, dass der Eingriff in schadstoffrelevante Bauteile eine Beeinträchtigung der Umweltbelastung (nach Punkt 6.8. Unterpunkt 6.8.2.1. der Anlage VIIIa des §29 der StVZO) in negativer Art und Weise stattfindet. Somit ist die Überprüfende Person angewiesen dem Fahrzeug einen erheblichen Mangel zuzuweisen und die Überprüfung mit einem erheblichen Mangel abzuschliessen sowie die Zuteilung der neuen Plakette verweigern.


    Kurzum, wer es machen will der soll es machen, leise heulen und nicht meckern wenn es doch beim TÜV oder Versicherung Ärger geben sollte.