Beiträge von JayCee87

    @Banone
    "elektrisch verstell-, anklapp- und beheizbare Außenspiegel" bedeutet, dass die Spiegel elektrisch anklappbar sind, so wie es da auch steht. Sonst würde da nur stehen "elektrisch verstell- und beheizbare Außenspiegel" oder auch "Außenspiegel elektrisch einstell- und beheizbar, manuell anklappbar". Opel hat eigentlich immer ein eindeutiges Wording. :D

    Für die Funktion des Fahrzeuges, wäre auch deine Klimaanlage nicht relevant...
    Ich bin gespannt, wie du reagieren würdest, wenn dein Händler dir mitteilt, dass deine Klimaanlage ab 2020 deaktiviert werden muss, weil z.B. die Lizenz für die Klimaanlagen-Software von PSA nicht übernommen wurde und PSA auch keine Ersatzsoftware entwickeln wird...


    Dein Vergleich mit dem Handyvertrag hinkt ebenfalls.
    Wir sind durch die verbaute (und von uns bezahlte) Hardware, fest an den Anbieter Onstar gebunden.

    Natürlich ist die Funktion der Klimaanlage relevant, da dies KEINE Dienstleistung ist, sondern ein Bestandteil deines Autos, also eine Hardwarefunktion. So wie du auch angemerkt hast, die verbaute (bezahlte) Hardware für OnStar. ABER die Dienstleistung OnStar (99 € pro Jahr) ist kein fester Bestandteil! Die Hardware bleibt also weiterhin unverändert, nur das der Dienst nicht mehr läuft. Also hinkt mein Vergleich überhaupt nicht... Ein Handy mit Vodafonevertrag bleibt trotzdem ein funktionstüchtiges Handy, auch ohne Vertrag. Und genauso ist es auch mit OnStar. Du hast also nur die Hardware mitgekauft, die eine Dienstleistung eines Drittanbieters (OnStar ist ein Drittanbieter, war es auch vor PSA-Übernahme) ermöglicht, was ja weiterhin bestehen bleibt... Der Unterschied ist nur, dass du keinen anderen Anbieter draufschalten kannst ohne die Hardware vorher umfangreich zu ändern. Und genau das ist auch nicht gewünscht! Wie Joes schon oben geschrieben hat, es bedarf einer neuen Software...


    Und warum Opel (PSA) die Hardware nicht für eine neue eigene Dienstleistung nutzen will/kann liegt daran, dass die Hardware nunmal ein GM-Bauteil ist und GM garantiert über ein "Hintertürchen" weiterhin Daten abgreifen könnte. Zudem würde eine Umprogrammierung der Hardware das Teilepatent verletzen. Und Vertragsstrafen oder horrende Lizenzgebühren wird sich PSA nicht an den Hals binden.


    Aber wir wollen hier nicht in unternehmenspolitische Strukturen abrutschen...
    Fakt ist, wenn es so einfach wäre wie sich das einige hier mit OnStar vorstellen, dann würde Opel/PSA diese Lösung garantiert schon selber rausgefunden haben und dies auch umsetzen. Es hat ja nichts damit zu tun, dass man sich der Verantwortung entzieht, sondern dass es im Detail zuviele Hindernisse geben wird, um eine einfache Lösung anbieten zu können - ohne Abhängigkeit von GM.


    Nachtrag:
    Als Ergänzung zu meinen Ausführungen die AGB von OnStar (OnStar Services): https://media.gm.com/product/o…opel/opel-onstar-agb.html

    Besonders interessant sind hier die Kapitel "Haftungsbeschränkung", "Laufzeit und Kündigung", "Software-Updates" (Zitat: "...Die Software wird an Sie lizenziert und nicht verkauft...." - also kein Bestandteil vom Fahrzeug), "Allgemeines" (hier: Geistiges Eigentum, Zitat: "...Sie dürfen die OnStar Services oder Software nicht kopieren, vertreiben, verändern, [...] wiederverwenden, zweitveröffentlichen, [...] dekompilieren oder rückentwickeln..." - was wohl auch für PSA gelten wird, da OnStar ein eigenes Unternehmen ist und zu GM gehört)

    Ich werde in Zukunft kein Auto(sei es noch so gut) kaufen wenn der Hersteller meint Verträge nicht einhalten zu müssen.

    Ich finde die ganze OnStar-Diskussion mitlerweile lächerlich bzw. übertrieben. .CHERNA. Es gibt die eine Seite (wie hier Seiger), der sich über den Wegfall ärgert - durchaus zu recht - und es gibt diejenigen, denen das völlig egal ist. :boast: Ich selber sehe es zweigeteilt: Auf der einen Seite finde ich es schade, dass die Funktion wegfällt, würde mich aber nie wie die Axt im Walde aufführen, da es rechtlich von Seiten OnStar absolut korrekt beendet wird. OnStar ist nämlich eine Dienstleistung und diese muss vertraglich für 2 Jahre gewährleistet werden, danach kann die Dienstleistung von beiden Seiten einseitig gekündigt/beendet werden. Das ist völlig legitimes Vertragswesen. :wink:
    OnStar wird wohl noch bis Dezember 2018 verkauft, damit wird dem letzten Kunden gewährleistet, dass er die Funktion 2 Jahre (bis Ende 2020) nutzen kann und dann die Dienstleistung eingestellt wird. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht, da es für die Funktion des Fahrzeuges nicht relevant ist.
    Um mal eine Brücke herzustellen (abstrakt): Die Dienstleistung von OnStar ist rechtlich vergleichbar mit einem Handyvertrag. Nur weil der Vertrag ausläuft, ist das Handy trotzdem noch nutzbar und voll funktionstüchtig. Mobilfunkverträge sind nicht Bestandteil der Funktion eines Handys. Das Gleiche Prinzip gilt für OnStar.


    Wer also rechtlich (oder per Petition) dagegen vorgehen möchte, kann das gerne tun - ist aber überflüssig, da Opel keine Handhabe gegen Drittanbieter hat - und OnStar ist nunmal ein Drittanbieter aus dem Hause GM und gehört nicht zu Opel (PSA).
    Wer also den rechtlichen Weg einschlagen möchte, muss seine Forderungen gegen OnStar geltend machen, denn die Hardware im Opel bleibt ja erhalten und damit besteht keine Vertragsverletzung von Opel.


    Man beachte bitte auch die genaue Formulierung von OnStar: Es wird der DIENST eingestellt, aber NICHT die Hardware deaktiviert oder ausgebaut. Damit gibt es also faktisch keine Funktionsveränderung am Fahrzeug selbst und bleibt damit im vertragsgemäßen Zustand. Wäre ja auch sonst für alle Leasingnehmer ungünstig, da jede vertragsgemäße Veränderung berechnet wird.


    Also bevor hier gebrüllt wird wie ein Löwe (wo ich teilweise absolut Verständnis für habe), bitte erst rechtlich genau absichern, bevor es einfach nur peinlich wird... ;) Denn Opel kann am wenigsten dafür, dass OnStar (GM) seinen Betrieb einstellt. Ihr habt auch alle einen Vertrag mit OnStar geschlossen und nicht mit Opel bzgl. dieser Funktion. Nur mal so als Tipp. :boast:

    Jetzt ist es soweit:


    https://www.google.gr/url?sa=t…MuE9KJHRdLNzN1APa&ampcf=1


    Fast alle Mokkas auch betroffen

    Du meinst wohl: Fast alle Mokkas haben Zutritt. ;)
    Nur der 1.7 CDTi hat Euro 5, alle anderen Euro 6. :D



    Und allgemein zum Thema: Ich finde es Quatsch, da man somit nur Auswärtige "ausgrenzt", der Rest darf ja weiterhin fahren oder bekommt Umleitungen ausgeschildert. Vielleicht sollte man den Politikern mal erklären, dass Luft nicht statisch an einem Ort bleibt, sondern sich bewegt. :dash: Entweder alle oder keiner!

    Einfacher könnte es ggf. für Crossland X und Mokka X Besitzer werden, da bei diesen Fahrzeugen bereits Teile der PSA Infotainment Suite benutzt werden, während die Mokka J-A Onstar-Hardware haben.


    Du meinst bestimmt Crossland X und Grandland X...?! Im Mokka X ist/sind noch keine PSA-Technik/-Teile verbaut. Der Mokka X ist noch 100% GM. ;)

    Na dann korrigiere es doch und kläre uns alle auf, wenn du es besser weißt... :gru: Hier möchte keiner dumm sterben. :blum:


    Hier nochmal ein Auszug von der Europa Parlament Webseite: "Alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen müssen bis zum 31. März 2018 mit dem eCall-System ausgestattet sein."


    Kann man hier nochmal umfänglich selber nachlesen! http://www.europarl.europa.eu/…modellen-ab-fruhling-2018



    Also wie im zweiten Gedanken angerissen, gilt dies für neue Modelle und nicht für bestehende.


    Sonderausstattung wie AHK, Standheizung und selbst AGR- oder Ledersitze werden
    erst hier vor der Auslieferung montiert.

    OPC-Line, AHK und Standheizung werden bei Opel in Rüsselsheim beim OSV angebaut/montiert.

    Sitze, egal ob AGR oder Leder, werden direkt im Werk montiert, da sonst das Auto gar nicht gefahren werden könnte... Alle Modelle laufen komplett fahrbereit aus den Montage-/Produktionswerken.

    Warum?

    Bitte meine Aussage nicht aus den Zusammenhang reißen :acu:
    Aber:
    "Ab dem 31. März 2018 ist das eCall-Notrufsystem für alle Neuwagen und leichten Nutzfahrzeuge Pflicht, wenn sie innerhalb der EU in Betrieb genommen werden sollen. Vorgeschrieben wird der Einbau von der Europäischen Union.
    Für Fahrzeuge, die bereits zugelassen sind, besteht keine Nachrüstungspflicht..."


    Daraus interpretiere ich, dass alle Mokkas mit Prod.datum ab 31.03. diese Funktion weiterhin gewährleisten müssen, also Umstellung auf neues Opel Connect nach dem 31.12.2020.
    Wenn sich das Datum allerdings auf die Legitimation eines neuen Modells bezieht, dann sind wir alle am Arsch... :gru:
    Letztendlich heißt es sowieso erstmal abwarten und :coffee:


    Die Folge einer Diensteeinstellung wäre eine massive Nutzungseinschränkung, funktionslose Tasten, und ein gravierender Wertverlust.
    Den Wertverlust trage ich als Kunde nicht. Und ein Fahrzeug ohne eCall, werden wir aus Sicherheitsgründen nicht fahren.


    Wir haben Opel/PSA daher eine Frist gesetzt, eine Lösung bis spätestens 01.06.2018 zu benennen.

    Warum immer gleich so aggressiv reagieren?! :dash: Bleibt doch alle mal locker. :boast: Der Service bleibt doch bis zum 31.12.2020 umfänglich bestehen. Das garantiert Opel ja mit seiner E-Mail.
    Bis zum Endtermin sind es noch über 2,5 Jahre, also viel Zeit die da ins Land verstreichen wird. Bis dahin wird es sicherlich eine Lösung geben, da mindestens e-Call gewährleistet sein muss.
    Rummotzen und Klagen kann man dann immer noch, wenn es keine Lösung für Fahrzeuge mit EZ vor dem 31.03.2018 gibt. Für Fahrzeuge nach dem 31.03.2018 wird es eine Lösung geben müssen.



    Also locker bleiben und entspannen!